Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich grundsätzlich zum Strafmaß bei Steuerhinterziehung geäußert. Kurz zusammengefasst:
- ab 50.000 EUR und aktivem Tun: Freiheitsstrafe 6 Monate bis 10 Jahre
- ab 100.000 EUR und Unterlassen: regelmäßig Freiheitsstrafe
- ab 1 Mio. EUR: regelmäßig Freiheitsstrafe ohne Bewährung