Der Ankauf von sogenannten „Steuerdaten-CD's“ hat in den letzten Jahren oft zu einer intensiveren Berichterstattung über Steuerhinterziehung geführt. Kontrovers diskutiert wird dabei u.a. die Frage, inwiefern der Ankauf illegal erwobener Daten rechtstaatlichen Erwägungen entgegensteht. Im Moment geht die Auffassung der Rechtsprechung dahin, dass einen solche Ankauf als noch im Rahmen der rechtsstaatlichen Möglichkeiten zu erachten ist (BVerfG v. 9.11.2010, 2 BvR 2101/09), wobei aufgrund dieser Entscheidungen wohl keine pauschalen Aussagen getroffen werden können.
Grundsätzlich muss darauf geachtet werden, dass alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls beachtet werden. In dem vom Bundesverfassungsgericht konkret entschieden Fall konnten die Umstände im einzelnen nicht genau festgestellt werden. Es konnte beispielsweise nicht endgültig geklärt werden, wie die Behörden (im konkreten Fall war es der BND) an die Daten gelangt sind. Es konnte nicht bewiesen werden, dass der Staat gezielt eine Steuer-CD in Auftrag gegeben hat und diese auch noch gezielt angekauft hat. In gewisser Weise sei im konkreten Fall dem BND die CD „in den Schoß gefallen“ (vgl. Flore/Tsambikakis § 370 AO, Rn. 460).
Der Fall in dem eine Steuer-CDs gezielt in Auftrag gegeben wird oder angekauft wird, ist noch nicht entschieden und wird immer noch kontrovers diskutiert.