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Trends Steuerstrafverfahren

Datenübermittlung

Airbnb-Daten sollen noch im September verteilt werden

Nachdem die Steuerfahndung Hamburg Daten von Airbnb erhalten hat (s. Blogpost vom 02.09.2020), sollen die Daten von Hamburg aus nun kurzfristig deutschlandweit an die jeweils zuständigen Finanzämter verteilt werden. Das Handelsblatt berichtet, dass die Weitergabe noch im September erfolgen soll. Für eine etwaige Selbstanzeige ist deshalb nun Eile geboten. Sobald die zuständigen Finanzämter die Airbnb Daten erhalten und abgeglichen haben, droht die Tatentdeckung. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist dann nicht mehr möglich.

Vermietung Wohnung

Steuerfahndung erhält ab sofort Airbnb Daten

Hohes Risiko für Airbnb-Vermieter: Die Vermittlungsplattform muss der Steuerfahndung Daten zu den von ihr in Deutschland vermittelten Vermietungen übergeben. Vermieter, welche Einnahmen aus Vermittlungen über Airbnb bisher nicht in ihrer Steuererklärung angegeben haben, können ggf. wegen Steuerhinteriehung belangt werden. Es droht die Einleitung eines Strafverfahrens einschließlich Durchsuchungen und weiteren Ermittlungsmaßnahmen durch die Steuerfahndung.

Manipulierte Kassen weiter im Fokus der Berliner Steuerfahndung

Manipulation von KassenKassen in bargeldintensiven Branchen bleiben im Fokus der Berliner Steuerfahndung. Die Senstaverawltung von Finanzen teilt hierzu auf eine Anfrage mit: "Die Berliner Steuerverwaltung begegnet der Steuerhinterziehung durch manipulierte Kassen durch verstärkte Kontrollen der bargeldintensiven Branchen. Diese Kontrollen wurden intensiviert und ausgeweitet (Kassenauslesungen, Steuerprüfungen, ggf. Steuerstrafverfahren). Dafür setzt die Berliner Steuerverwaltung gezielt ausgebildete und speziell technisch ausgestattete Außenprüferinnen und Außenprüfer ein." (Senatsverwaltung für Finanzen, 17.02.2017, Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 18 / 10 378).

Berlin beteiligte sich auch 2016 an Kauf von Steuer-CD

Steuer-CD SelbstanzeigeDas Land Berlin hat sich in 2016 am Kauf von Steuersünder-Dateien / Steuer-CD beteiligt. Die Kosten teilte sich das Land Berlin mit dem Bund und anderen Bundesländern. Die Kosten für Berlin betrugen dabei gerade einmal 23.000 EUR. Dem gegenüber stehen Mehreinnahmen aus Selbstanzeigen von rund 68.000.000 EUR (Quelle: Senantsverwaltung für Finanzen, Auskunft v. 25.01.2017, Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 18 / 10 266). Weiterer Mehreinnahmen aus der Auswertung der Dateien im Rahmen von Maßnahmen der Steuerfahndung dürften hinzu kommen.

Vier neue Steuer-CDs in 2015 für Berlin

Berlin und seine Steuerfahndung bleibt weiter aktiv. Im Jahr 2015 beteiligte sich das Land Berlin am Ankauf von vier neuen Steuer-CDs bzw. Steuer-Dateien. Insgesamt wurden hierfür von Bund und allen Bundesländern 10,5 Mio. EUR aufgewendet. Der Berliner Anteil an den Kosten lag bei rund 267.000 EUR (Quelle: Senantsverwaltung für Finanzen, Auskunft v. 16.01.2016, Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 17/17 694 ). Betrachtet man die Mehreinnahmen durch Selbstanzeigen in 2015 in Höhe von rund 91 Mio. EUR alleine für Berlin, war der Ankauf wirtschaftlich durchaus lukrativ. 

 

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