Der weltweite automatische Informationsaustausch in Steuersachen nach dem OECD Standard ist bereits seit einigen Monaten beschlossen. Die Vorbereitungen zur Umsetzung laufen auf Hochtouren. Es ist damit zu rechnen, dass ab 2017 Steuerinformationen umfassend automatisiert ausgetauscht werden. Der Informationsaustausch betrifft jeweils das Vorjahr. Somit werden in 2017 Daten für den Veranlagungszeitraum 2016 ausgetauscht. Für derzeit noch nicht deklarierte Konten und weitere steuerlich relevante Auslandsvermögen besteht somit dringender Handlungsbedarf.
Trends Steuerstrafverfahren
Steuerstrafverfahren weisen eine quantitativ steigende Tendenz auf. In den Jahren 2010 und 2011 erledigten die Steuerfahndung und weitere Behörden bundesweit insgesamt 34 186 Fälle (2010) bzw. 35 595 Fälle (2011). Davon sind die meisten Verfahren Fahndungsprüfungen (ca. 78 %). Bei den Sanktionen (Freiheitsstrafen, Geldstrafen, Geldbußen, Geldauflagen gem. § 153a StPO) ergibt sich ein weniger einheitliches Bild. Nachfolgend sind die statistischen Werte des Bundesfinanzministeriums für die Jahre 2002 bis 2011 aufgeführt.
Die Steuerfahnder konnten im Jahr 2009 deutschlandweit insgesamt Mehrsteuern i.H.v. 1,6 Mrd. EUR realisieren. Dabei wurden 31.878 Fälle bearbeitet (Quelle: Bundesfinanzministerium). Rechnerisch entspricht dies einem durchschnittlichen Hinterziehungsbetrag von ca. 47.000 EUR.