Berlin und seine Steuerfahndung bleibt weiter aktiv. Im Jahr 2015 beteiligte sich das Land Berlin am Ankauf von vier neuen Steuer-CDs bzw. Steuer-Dateien. Insgesamt wurden hierfür von Bund und allen Bundesländern 10,5 Mio. EUR aufgewendet. Der Berliner Anteil an den Kosten lag bei rund 267.000 EUR (Quelle: Senantsverwaltung für Finanzen, Auskunft v. 16.01.2016, Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 17/17 694 ). Betrachtet man die Mehreinnahmen durch Selbstanzeigen in 2015 in Höhe von rund 91 Mio. EUR alleine für Berlin, war der Ankauf wirtschaftlich durchaus lukrativ.
Trends Steuerstrafrecht
Der weltweite automatische Informationsaustausch in Steuersachen nach dem OECD Standard ist bereits seit einigen Monaten beschlossen. Die Vorbereitungen zur Umsetzung laufen auf Hochtouren. Es ist damit zu rechnen, dass ab 2017 Steuerinformationen umfassend automatisiert ausgetauscht werden. Der Informationsaustausch betrifft jeweils das Vorjahr. Somit werden in 2017 Daten für den Veranlagungszeitraum 2016 ausgetauscht. Für derzeit noch nicht deklarierte Konten und weitere steuerlich relevante Auslandsvermögen besteht somit dringender Handlungsbedarf.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat damit begonnen, Daten ausländischer Bürger im Schweizerischen Bundesblatt zu veröffentlichen. Neben Namen und Nationalität wird teilweise auch das Geburtsdatum aufgeführt. Das Schweizerische Bundesblatt ist online abrufbar. Ausgangspunkt der Veröffentlichung sind Amtshilfeverfahren, welche von ausländischen (Steuer-) Behörden, darunter auch Deutschland, angestoßen wurden. Einzelne Schlussverfügungen der ESTV im Bereich der Amtshilfe werden sodann mit Rechtsbehelfsbelehrungen versehen veröffentlicht.
Das Jahr 2015 beginnt mit schlechten Nachrichten für Selbstanzeigenwillige. Aufgrund einer Gesetzesänderung, die zum 01. Januar 2015 in Kraft trat, wird es zukünftig nicht nur schwieriger durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen, es wird auch deutlich teurer. Damit die Selbstanzeige trotzdem gelingt, haben wir für Sie die wichtigsten Änderungen nachfolgend zusammengefasst.
Am 29.10.2014 unterschrieben 50 Staaten zum Ende der Berlin Tax Conference die sogenannte "Berliner Erklärung", eine Vereinbarung zum automatischen internationalen Informationsaustausch. Dabei verpflichteten sich die Staaten dazu, ab September 2017 Daten zu Finanzkonten von Steuerpflichtigen, die in einem anderen Staat ansässig sind, an den betreffenden Staat zu übermitteln. Obwohl zu den Unterzeichnenden weder die Schweiz noch die USA gehören, stellt diese Vereinbarung eine bedeutende Entwicklung im internationalen Informationsaustausch dar und könnte dazu führen, dass das Bankgeheimnis bald Geschichte sein wird. Die Entdeckungsgefahr von Schwarzgeldkonten im Ausland wird sich hierdurch deutlich erhöhen. Sofern Kontodaten an die deutsche Steuerfahndung übermittelt und dadurch unversteuerte Konten von Steuerpflichtigen entdeckt werden, liegt ein Sperrgrund im Sinne des § 371 Abs. 2 AO vor, eine wirksame Selbstanzeige ist dadurch ausgeschlossen.