steuerdelikt.de

Expertenwissen Steuerstrafrecht.

 

Trends Steuerstrafrecht

Zur Verfassungsmäßigkeit der 10-jährigen Verjährungsfrist des § 376 Abs. 1 AO

Verjährung SteuerhinterziehungIn den besonders schweren Fällen des § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 - 5 der Abgabenordnung (AO), z.B. bei einer Steuerhinterziehung in großem Ausmaß, beträgt die Verjährungsfrist seit dem 25.12.2008 zehn Jahre, § 376 Abs. 1 AO. An der Verfassungsmäßigkeit dieser verlängerten Verjährungsregelung bestehen Bedenken.

Verfassungsrechtliche Beurteilung von "Steuer-CDs"

Steuer-CDDer Ankauf von sogenannten „Steuerdaten-CD's“ hat in den letzten Jahren oft zu einer intensiveren Berichterstattung über Steuerhinterziehung geführt. Kontrovers diskutiert wird dabei u.a. die Frage, inwiefern der Ankauf illegal erwobener Daten rechtstaatlichen Erwägungen entgegensteht. Im Moment geht die Auffassung der Rechtsprechung dahin, dass einen solche Ankauf als noch im Rahmen der rechtsstaatlichen Möglichkeiten zu erachten ist (BVerfG v. 9.11.2010, 2 BvR 2101/09),  wobei aufgrund dieser Entscheidungen wohl keine pauschalen Aussagen getroffen werden können.

Statistik Steuerstrafverfahren 2002 - 2011

Statistik SteuerstrafrechtSteuerstrafverfahren weisen eine quantitativ steigende Tendenz auf. In den Jahren 2010 und 2011 erledigten die Steuerfahndung und weitere Behörden bundesweit insgesamt 34 186 Fälle (2010) bzw. 35 595 Fälle (2011). Davon sind die meisten Verfahren Fahndungsprüfungen (ca. 78 %). Bei den Sanktionen (Freiheitsstrafen, Geldstrafen, Geldbußen, Geldauflagen gem. § 153a StPO) ergibt sich ein weniger einheitliches Bild. Nachfolgend sind die statistischen Werte des Bundesfinanzministeriums für die Jahre 2002 bis 2011 aufgeführt.

Durch Steuerfahndung 2009 Mehrsteuern i.H.v. 1,6 Mrd. EUR

Die Steuerfahnder konnten im Jahr 2009 deutschlandweit insgesamt Mehrsteuern i.H.v. 1,6 Mrd. EUR realisieren. Dabei wurden 31.878 Fälle bearbeitet (Quelle: Bundesfinanzministerium). Rechnerisch entspricht dies einem durchschnittlichen Hinterziehungsbetrag von ca. 47.000 EUR.

Wie Steuerfahnder Schwarzgeld entdecken

Steuerfahnder SchwarzgeldBei Schwarzgeld handelt es sich um unversteuerte Gelder. Die Erscheinungsformen und damit auch die Entdeckungsmöglichkeiten der Steuerfahndung sind vielfältig. Der Steuerfahndung und den sonstigen Stellen der Finanzverwaltung steht ein umfangreiches Instrumentarium zur Verfügung, um Schwarzgeld zu entdecken. Zunächst kann das Finanzamt Kenntnis von etwaigen Steuerdelikten durch (anonyme) Anzeigen oder durch Informationen des Betroffenen selbst erhalten. Daneben stellt die Steuerfahndung auch eigene Ermittlungen an und tauscht Informationen national und international mit verschiedenen Behörden und anderen Stellen aus. Schließlich existieren mehr oder weniger komplexe mathematisch-statistische Methoden zur Ermittlung unbekannter Steuerfälle. Viele der Methoden der Steuerfahndung sind von der Rechtsprechung anerkannt und können insoweit in Steuer- und Steuerstrafverfahren verwendet werden. Wie die Steuerfahndung arbeitet und Schwarzgeld entdeckt, wird nachfolgend dargestellt.

 

Unverbindliche Anfrage Steuerstrafrecht

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Steuerstrafrecht, Selbstanzeige, Steuerstrafverfahren etc. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860