BGH zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung

Rechtsprechung BGHDer Bundesgerichtshof (BGH) hat sich grundsätzlich zum Strafmaß bei Steuerhinterziehung geäußert. Kurz zusammengefasst:

  • ab 50.000 EUR und aktivem Tun: Freiheitsstrafe 6 Monate bis 10 Jahre
  • ab 100.000 EUR und Unterlassen: regelmäßig Freiheitsstrafe
  • ab 1 Mio. EUR: regelmäßig Freiheitsstrafe ohne Bewährung

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