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Wie Steuerfahnder Schwarzgeld entdecken

Steuerfahnder SchwarzgeldBei Schwarzgeld handelt es sich um unversteuerte Gelder. Die Erscheinungsformen und damit auch die Entdeckungsmöglichkeiten der Steuerfahndung sind vielfältig. Der Steuerfahndung und den sonstigen Stellen der Finanzverwaltung steht ein umfangreiches Instrumentarium zur Verfügung, um Schwarzgeld zu entdecken. Zunächst kann das Finanzamt Kenntnis von etwaigen Steuerdelikten durch (anonyme) Anzeigen oder durch Informationen des Betroffenen selbst erhalten. Daneben stellt die Steuerfahndung auch eigene Ermittlungen an und tauscht Informationen national und international mit verschiedenen Behörden und anderen Stellen aus. Schließlich existieren mehr oder weniger komplexe mathematisch-statistische Methoden zur Ermittlung unbekannter Steuerfälle. Viele der Methoden der Steuerfahndung sind von der Rechtsprechung anerkannt und können insoweit in Steuer- und Steuerstrafverfahren verwendet werden. Wie die Steuerfahndung arbeitet und Schwarzgeld entdeckt, wird nachfolgend dargestellt.

BGH zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung

Rechtsprechung BGHDer Bundesgerichtshof (BGH) hat sich grundsätzlich zum Strafmaß bei Steuerhinterziehung geäußert. Kurz zusammengefasst:

  • ab 50.000 EUR und aktivem Tun: Freiheitsstrafe 6 Monate bis 10 Jahre
  • ab 100.000 EUR und Unterlassen: regelmäßig Freiheitsstrafe
  • ab 1 Mio. EUR: regelmäßig Freiheitsstrafe ohne Bewährung

Mehr zur Strafen bei Steuerhinterziehung..., Volltext Urteil des BGH, Az. 1 StR 416/08...