Seit heute ist das neue Praxishandbuch Steuerstreit von Rechtsanwalt Andreas Böhm veröffentlicht. Das Buch enthält viele hilfreiche Übersichten und Muster für die Praxis des Steuerstreits. Ein prägnanter Leitfaden, der nach einschlägigen Entscheidungsbereichen gegliedert ist – mit jeweils eigenen Kapiteln zum Steuerpflichtigen, zum Finanzamt und unterschiedlichen Instanzen der Finanzgerichtsbarkeit.
Trends Steuerstrafrecht
Kassen in bargeldintensiven Branchen bleiben im Fokus der Berliner Steuerfahndung. Die Senstaverawltung von Finanzen teilt hierzu auf eine Anfrage mit: "Die Berliner Steuerverwaltung begegnet der Steuerhinterziehung durch manipulierte Kassen durch verstärkte Kontrollen der bargeldintensiven Branchen. Diese Kontrollen wurden intensiviert und ausgeweitet (Kassenauslesungen, Steuerprüfungen, ggf. Steuerstrafverfahren). Dafür setzt die Berliner Steuerverwaltung gezielt ausgebildete und speziell technisch ausgestattete Außenprüferinnen und Außenprüfer ein." (Senatsverwaltung für Finanzen, 17.02.2017, Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 18 / 10 378).
Selbstanzeigen im Zusammenhang mit besonderen Geldanlagen ein. Insgesamt wurden im Zusammenhang mit Geldanlagen in der Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein im Jahr 2016 154 Selbstanzeigen erstattet (Quelle: Senatsverwaltung für Finanzen, Auskunft v. 25.01.2017, Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 18/10 266).
Das Land Berlin hat sich in 2016 am Kauf von Steuersünder-Dateien / Steuer-CD beteiligt. Die Kosten teilte sich das Land Berlin mit dem Bund und anderen Bundesländern. Die Kosten für Berlin betrugen dabei gerade einmal 23.000 EUR. Dem gegenüber stehen Mehreinnahmen aus Selbstanzeigen von rund 68.000.000 EUR (Quelle: Senantsverwaltung für Finanzen, Auskunft v. 25.01.2017, Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 18 / 10 266). Weiterer Mehreinnahmen aus der Auswertung der Dateien im Rahmen von Maßnahmen der Steuerfahndung dürften hinzu kommen.
Im Jahr 2015 hat das Land Berlin insgesamt rund 91 Mio. EUR aus Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Geldanlagen in der Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein eingenommen. Es wurden insoweit insgesamt 498 Selbstanzeigen abgegeben (Quelle: Senatsverwaltung für Finanzen, Auskunft v. 16.01.2016, Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 17/17 694). Daraus errechnet sich ein durchschnittliches Nachzahlungsvolumen von ca. 182.000 EUR pro Selbstanzeige.