Steuerstrafrechtliche Prävention vom Fachanwalt
Idealerweise kommt es überhaupt nicht zu einem Steuerstrafverfahren oder einer Selbstanzeige. Voraussetzung dafür ist die gesetzeskonforme Gestaltung steuerrechtlicher Sachverhalte.Hierzu beraten wir umfassend präventiv. Ziel ist es, steuerliche Sachverhalte von Anfang an so zu gestalten, dass eine etwaige Steuerhinterziehung ausgeschlossen werden kann. Auf Wunsch beziehen wir selbstverständlich den Steuerberater unserer Mandanten und etwaige weitere Beteiligte in unsere Beratung mit ein oder wir empfehlen einen Steuerberater aus unserem Kooperationsnetzwerk.
Tax-Compliance und Besteuerungsverfahren
Im Vordergrund der Tax-Compliance steht die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben für das Besteuerungsverfahren, insbesondere die Vorschriften des Steuerverfahrensrechts, welches in der Abgabenordnung (AO) geregelt sind. Daneben sind die Regelungen des materiellen Steuerrechts einzuhalten und etwaige Konkretisiertuneg durhc die Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs (BFH) zu beachten. Eventuell vorhandene unternehmensinterne Regelungen runden den Regelungskomplex der Tax-Compliance ab.
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Andreas Böhm, LL.M.
Rechtsanwalt, Diplom-Kaufmann,
Fachanwalt für Steuerrecht,
Zertifizierter Compliance-Manager (SHB).
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