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Die Steuerfahndung

Steuerfahndung

Die Steuerfahndung ist u.a. für die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zuständig. Hierzu ist sie mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet. Die Steuerfahnder sind gut ausgebildete Experten, die vor allem auch bei der Kommunikation ihren Gesprächspartnern wichtige (und für den Beschuldigten häufig nachteilige) Informationen entlocken können. Deshalb ist bei Kontakten zur Steuerfahndung größtmögliche Zurückhaltung und Professionalität angebracht, um als Beschuldigter alle Chancen im Verfahren zu wahren. Betroffene sollten schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren und vor allem (zumindest vorübergehend) keine Angaben zur Sache machen und diszipliniert schweigen! 

ChecklisteCheckliste Erstkontakt Steuerfahndung

Zur Sicherung einer bestmöglichen Ausgangsposition in einem Steuerstrafverfahren gilt es bei einem Erstkontakt zur Steuerfahndung zunächst:

1. Keinerlei Angaben zur Sache machenkonsequent schweigen!

2. Anwalt anrufen. Wir sind z.B. unter der Tel.-Nr. +49 30 39885386 0 erreichbar.

3. Keine Unterlagen / Daten vernichten.

Die vorgenannten Punkte sollten im Zweifel darüber hinaus auch bei etwaigen Folgekontakten mit der Steuerfahndung aufrecht erhalten bleiben. Dies gilt jedenfalls so lange, wie keine individuelle rechtliche Prüfung der Tatvorwürfe (z.B. durch einen Anwalt) erfolgt ist. Hierzu ist regelmäßig u.a. eine Akteneinsicht erforderlich, welche zunächst vorgenommen werden muss. Ohne Akteneinsicht, deren Auswertung und eine anschließend festgelegte Verteidigungsstrategie sollten Betroffene konsequent schweigen.

In keinem Fall darf versucht werden, eventuell belastende Unterlagen zu vernichten oder Daten zu löschen. Stellt die Steuerfahndung ein entsprechendes Verhalten fest, kann dies u.a. als Vernichtung von Beweismitteln gewertet werden. Die Vernichtung, aber auch bereits die bloße Unterdrückung stellt gem. § 112 Abs. 2 Nr. 3 lit. a Strafprozessordnung (StPO) einen Grund für die Anordnung von Untersuchungshaft dar. Dabei genügt bereits der Verdacht einer Vernichtung, Unterdrückung oder anderer im Gesetz genannter Verhaltensweisen. In diesen Fällen droht eine unmittelbare Verhaftung. Deshalb: keine Unterlagen vernichten, keine Daten löschen!

Mit der Aussageverweigerung ist für den Beschuldigten kein Nachteil verbunden! Zum einen ergibt sich dies bereits unmittelbar aus dem Gesetz. Zum anderen können Aussagen im weiteren Verfahren jederzeit nachgereicht werden. Die (vorübergehende) Aussageverweigerung schadet somit nicht. 

Die Organisation der Steuerfahndung erfolgt innerhalb der Finanzverwaltung. Dort kommt ihre eine Doppelfunktion zu. Sie wird sowohl im Besteuerungsverfahren auf der Grundlage der Abgabenordnung (AO), als auch im Steuerstrafverfahren auf der Grundlage der Strafprozessordnung tätig. 

Aufgaben der Steuerfahndung sind gem. § 208 AO die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, die Ermittlung bestimmter Besteuerungsgrundlagen und die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben steht der Steuerfahndung ein umfangreiches Instrumentarium mit unterschiedlichen Ermittlungsmethoden zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere die Durchsuchung von Wohnungen, Geschäftsräumen und weiteren Gegenständen, die  Beschlagnahme von Beweismitteln und die Vernehmungen von Beschuldigten und Zeugen.

Auch wenn die Steuerfahndung regelmäßig zuverlässig und äußerst professionell arbeitet, können in der Praxis immer wieder Fehler auftreten, die zeitnah identifiziert werden müssen, um anschließend mit den geeigneten Rechtsmitteln darauf zu reagieren und dadurch die Rechte des von Maßnahmen der Steuerfahndung Betroffenen umfassend zu wahren. 

Auf Augenhöhe mit der Steuerfahndung

Anwalt Steuerfahndung Berlin

Die Steuerfahndung wird für die Betroffenen häufig überraschend aktiv. Regelmäßig sind dann schnelle und professionelle Reaktionen erforderlich, die von einem Anwalt koordiniert werden sollten. Falls sich die Steuerfahndung meldet, unterstützt ein Anwalt aus unserem Expertenteam unsere Mandantinnen und Mandanten kurzfristig, bei Bedarf auch sofort. Der Anwalt nimmt z.B. an Durchsuchungen teil, überprüft Beschlagnahmemaßnahmen und betreut Mandanten und Dritte bei Vernehmungen durch die Steuerfahndung. Mit der Begleitung des Steuerstrafverfahrens durch einen Anwalt und Fachanwalt für Steuerrecht wird sichergestellt, dass unsere Mandanten mit der Steuerfahndung auf Augenhöhe agieren.

 

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