Gegen unseren Mandanten wurde ein Steuerstrafverfahren im Zusammenhang mit unberechtigt geltend gemachten Fahrtkosten eingeleitet. Er wurde beschuldigt, Einkommensteuer hinterzogen zu haben. Hintergrund waren Fahrtkosten, die unser Mandant zwar in seiner Steuererklärung angegeben hatte, die aber tatsächlich nicht angefallen waren.
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