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Fälle zum Steuerstrafrecht

Fahrtkosten
Foto: nmann77

Steuerstrafverfahren wegen unberechtigter Fahrtkosten eingestellt

Gegen unseren Mandanten wurde ein Steuerstrafverfahren im Zusammenhang mit unberechtigt geltend gemachten Fahrtkosten eingeleitet. Er wurde beschuldigt, Einkommensteuer hinterzogen zu haben. Hintergrund waren Fahrtkosten, die unser Mandant zwar in seiner Steuererklärung angegeben hatte, die aber tatsächlich nicht angefallen waren.

Scheinrechnung

Scheinrechnungen - Verurteilung aber keine Vorstrafe

Das Steuerstrafverfahren gegen unseren Mandanten betraf die Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer sowie die versuchte Hinterziehung der Umsatzsteuer. Ihm wurde vorgeworfen mit Hilfe von Scheinrechnungen die Steuern jeweils verkürzt zu haben, so dass seine Steuerlast niedriger ausfiel. Trotz einer sehr schwierigen Beweissituation konnten wir durch eine lange und intensiv geführte Verteidigung Schlimmeres für unseren Mandanten verhindern.

Erfolgreiche Revision BGH

Erfolgreiche Revision der böhm anwaltskanzlei beim BGH

Nachdem unser Mandant in einem großen Steuerstrafverfahren wegen einer Steuerhinterziehung in zweistelliger Millionenhöhe vom Landgericht Berlin, große Strafkammer, zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, haben wir beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision eingelegt. Mit der Revison war die böhm anwaltskanzlei erfolgreich. Der BGH hat das Urteil des Landgerichts umfassend aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Geld Wirtschaft
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Hinterziehung von Umsatzsteuer - Geldstrafe stark reduziert

Nachdem er es in mehreren Fällen versäumt hatte, seine Umsatzsteuervoranmeldung fristgerecht und vollständig abzugeben, wandte sich ein Mandant an unsere Kanzlei. Wir hatten unseren Mandanten im folgenden Strafverfahren wegen der Hinterziehung von Umsatzsteuer umfassend vertreten. Die Geldstrafe wurde indes von den Behörden deutlich zu hoch angesetzt. Durch unsere Intervention konnte diese letztlich auf weniger als ein Drittel der ursprünglichen Summe reduziert werden.

Unversteuerte Schrottverkäufe - Verfahrenseinstellung

Schrott SteuerstrafrechtGegen unseren Mandanten wurde ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Er stand in Verdacht, Altmetalle an einen Schrotthändler verkauft zu haben und die daraus erzielten Einnahmen gegenüber dem Finanzamt nicht erklärt zu haben. Nachdem der Mandant uns beauftragt hatte, haben wir mit der Steuerfahndnungsstelle des zuständigen Finanzamts verschiedene Gespräche geführt. Das Verfahren konnte ohne eine Bestrafung abgeschlossen werden.

 

Unverbindliche Anfrage Steuerstrafrecht

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