Neben dem Steuerstrafverfahren wird regelmäßig auch ein Besteuerungsverfahren durchgeführt, in welchem die hinterzogenen Steuern erhoben werden. Steuerbescheide werden entweder erstmalig erstellt oder bereits vorhandene (fehlerhafte) Steuerbescheide werden geändert. Daneben kann es zu weiteren Steuerverfahren kommen. Insbesondere Haftungsverfahren kommt im Zusammenhang mit der Steuerhinterziehung eine hohe praktische Relevanz zu. Im Ergebnis sind Betroffene regelmäßig mit mindestens zwei Steuerverfahren befasst: dem Steuerstrafverfahren und dem Besteuerungsverfahren. Für das Besteuerungsverfahren gelten mit der Abgabenordnung (AO) andere Verfahrensvorschriften als für das Steuerstrafverfahren, für welches die Strafprozessordnung (StPO) gilt.
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