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Zinsen bei Steuerhinterziehung

Bei Steuerhinterziehung und nach einer Selbstanzeige sind nicht nur die hinterzogenen Steuern (nach)zuzahlen, sondern auch Zinsen zu entrichten. Die firstgerechte Zahlung von Zinsen ist zudem eine zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Selbstanzeige und der damit angestrebten Straffreiheit. Im Einzelfall kann die Zinszahlung zu hohen zusätzlichen Zahlungen führen, die bei einer Selbstanzeige und der damit verbundenen Liquiditätsplanung unbedingt einkalkuliert werden sollten. Zu unterscheiden sind Hinterziehungszinsen gem. § 235 AO und Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO.

Hinterziehungszinsen

Hinterziehungszinsen sind in § 235 Abgabenordnung (AO) geregelt. Es handelts sich um Zinsen, die anfallen, wenn eine Person Steuern hinterzieht und diese (deshalb) nicht fristgerecht bezahlt. Die Höhe der Hinterziehungszinsen richtet sich nach der Höhe des hinterzogenen Steuerbetrags und der Dauer der Hinterziehung.

Die Berechnung der Hinterziehungszinsen erfolgt auf Basis des gesetzlich bestimmten Zinssatzes. Derzeit beträgt der Zinssatz für Hinterziehungszinsen in Deutschland 6 Prozent pro Jahr. 

Um die Höhe der Hinterziehungszinsen zu berechnen, wird der Hinterziehungsbetrag mit dem Zinssatz und der Anzahl der Tage oder Jahre multipliziert, die seit der Hinterziehung vergangen sind.

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Nachzahlungszinsen

Nachzahlungszinsen sind Zinsen, die anfallen, wenn eine Person Steuern nachzahlen muss, zum Beispiel aufgrund eines (geänderten) Steuerbescheids oder einer Steuerprüfung. Die Höhe der Nachzahlungszinsen richtet sich nach dem zu zahlenden Betrag und der Dauer der Zahlungsverzögerung.

Ähnlich wie bei Hinterziehungszinsen wird auch bei Nachzahlungszinsen ein gesetzlich bestimmter Zinssatz verwendet. Bis Ende 2018 beträgt der Zinssatz für Nachzahlungszinsen in Deutschland 0,5 Prozent pro Monat, also 6 Prozent pro Jahr. Ab dem 01.01.2019 beträgt der Zinssatz 0,15 Prozent für jeden Monat, das heißt 1,8 Prozent für jedes Jahr.

Zur Berechnung der Nachzahlungszinsen wird der zu zahlende Betrag wird mit dem Zinssatz und der Anzahl der Tage multipliziert, die seit dem Fälligkeitstermin vergangen sind.

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Zinsen bei Steuerhinterziehung

Bei Steuerhinterziehung fallen regelmäßig Hinterziehungszinsen und Nachzahlungszinsen an, die gegeneinander verrechnet werden. Der Gesamtzeiraum wird also nur einmal verzinst.

Zinsen bei Steuerhinterziehung, d.h. Hinterziehungszinsen und Nachzahlungszinsen, können insgesamt erheblichen finanziellen Belastungen führen. Dies gilt vor allem für Zeiträume, in denen die Steuerhinterziehung schon länger zurück liegt und die Dauer der Verzinsung entsprechend hoch ist.

Zinsen bei Steuerhinterziehung

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