Strategische Verteidigung:
Verjährung nutzen, Strafe vermeiden
Steuerhinterziehung kann zu vielfältigen Nachteilen führen. Unser Ziel ist es, diese Nachteile mit einer strategisch optimalen Verteidigung möglichst vollständig zu vermeiden oder jedenfalls spürbar zu reduzieren. Ein erfahrener Anwalt prüft alle Details der Steuerhinterziehung einschließlich einer möglichen Verjährung individuell. Anschließend arbeitet der Anwalt individuelle Lösungskonzepte aus und stimmt diese mit den Mandantinnen und Mandanten ab. Wir beraten und vertreten sowohl in Berlin, als auch online und bundesweit bei Konflikten mit allen Finanzämtern und Ermittlungsbehörden. In über 20 Jahren anwaltlicher Tätigkeit im Steuerstrafrecht konnten wir in einer Vielzahl von Fällen erfolgreich gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung verteidigen.
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Die Steuerhinterziehung
Steuerhinterziehung ist eine strafbare Handlung, welche in der Abgabenordnung (AO) geregelt ist. Zu Unterscheiden ist die einfache Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 AO und die schwere Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 3 AO. Bereits der Versuch der Steuerhinterziehung ist strafbar. Sowohl Steuerpflichtige als auch Dritte wie Angehörige, Mitarbeiter oder Steuerberater können sich wegen Steuerhinterziehung bzw. Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar machen. Die Voraussetzungen für eine Steuerhinterziehung sind oft schnell erfüllt. Durch angemessene und rechtzeitige Reaktionen können die negativen Konsequenzen einer Steuerhinterziehung oft vermieden oder zumindest deutlich reduziert werden.
Gesamtübersicht Steuerhinterziehung >
Sanktionen bei Steuerhinterziehung
Insgesamt existieren eine Vielzahl möglicher Sanktionen bei einer Steuerhinterziehung. Neben den bereits genannten unmittelbaren strafrechtlichen Sanktionen der Geld- und Freiheitsstrafe existieren weitere Sanktionsmöglichkeiten, die teilweise übersehen werden, für die Betroffenen jedoch ebenfalls erhebliche Auswirkungen haben können. Als Sanktionen und weiteren Konsequenzen einer Steuerhinterziehung sind insoweit zusammenfassend zu nennen:
- Strafen: Geld- und Freiheitsstrafen
- Steuernachzahlungen
- Zahlung von Zinsen, z.T. über 10 Jahre und länger
- Disziplinarmaßnahmen
- Widerruf beruflicher Zulassungen
- Eintrag in Bundeszentralregister / polizeiliches Führungszeugnis
- weitere Nebenfolgen der Steuerhinterziehung
Mehr zu Strafen bei Steuerhinterziehung >
Sanktionen durch strategische Verteidigung minimieren
Bei der strategischen Verteidigung unserer Mandantinnen und Mandanten gegen den Vorwurf einer Steuerhinterziehung verfolgen wir das Ziel, die negativen Folgen möglichst vollständig zu vermeiden. Sollte dies nicht möglich sein, erarbeiten wir Lösungskonzepte, mit denen die Auswirkungen einer Steuerhinterziehung so weit wie möglich reduziert werden.
Hierzu prüft eine erfahrene Anwältin oder ein erfahrener Anwalt aus unserem Expertenteam zunächst individuell die Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung. Liegen diese nicht vor, lassen sich Strafen umfassend vermeiden. Außerdem muss geprüft werden, in welchem Umfang ggf. eine Steuerhinterziehung vorliegt. Je niedriger das Hinterziehungsvolumen ausfällt, umso geringer ist regelmäßig auch die Straferwartung. Beim Hinterziehungsvolumen besteht in der Praxis teilweise ein erhebliches Aktionsfeld zur strategischen Verteidigung gegen den Vorwurf einer Steuerhinterziehung mit der Möglichkeit, etwaige Strafen deutlich zu reduzieren. Weitere Verteidungsansätze bestehen u.a. in der optimalen Nutzung von Verjährungsregelungen (vgl. Verjährung bei Steuerhinterziehung), einer eventuellen Abgabe von Selbstanzeigen, Nutzung von Strafmilderungsgründen und geeigneten Kooperationen mit den Ermittlungsbehörden.
In vielen Fällen lassen sich bei rechtzeitiger professioneller Verteidigung gegen eine Steuerhinterziehung durch einen erfahrenen Anwalt sehr zufriedenstellende Lösungen für die Betroffenen finden. Wichtig ist dabei, dass mit der Verteidigung möglichst frühzeitig begonnen wird und dass die Lösungen für den jeweiligen Einzelfall entwickelt werden. So können alle vorhandenen Möglichkeiten einer Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung umfassend ausgeschöpft werden.
Über 20 Jahre Erfahrung im Steuerstrafrecht.
Seit 2003 einfach gut beraten.
Unser besonderes Angebot umfasst neben langjähriger Erfahrung insbesondere:
- Expertenwissen und Kompetenz einer Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht
- Individuelle Beratung, präzise Informationen und konkrete Lösungsvorschläge
- Einbeziehung aller wirtschaftlichen Aspekte in die Fallbearbeitung
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Berlin und bundesweit.
Ausgewählte Fälle zur Steuerhinterziehung
Seit vielen Jahren sind wir im Steuerstrafrecht tätig und haben eine Vielzahl von Fällen der Steuerhinterziehung bearbeitet, welche die unterschiedlichsten Konstellationen betreffen und das gesamte Spektrum des Steuerstrafrechts abdecken. Nachfolgend eine kleine Übersicht zu unseren Steuerhinterziehungs-Fällen:
- Unversteuerte Schrottverkäufe - Verfahrenseinstellung
- Scheinrechnungen - Verurteilung aber keine Vorstrafe
- Vorwurf der Einfuhr-Umsatzsteuerhinterziehung widerlegt
- Manipulationsverdacht bei Bewirtungsbelegen ausgeräumt
- Steuerstrafverfahren wegen unberechtigter Fahrtkosten eingestellt
Weitere Fälle zu Steuerhinterziehung und Steuerstrafrecht >
Fachanwalt für Steuerrecht - Berlin, online, bundesweit.
Andreas Böhm, LL.M.
Rechtsanwalt, Diplom-Kaufmann,
Fachanwalt für Steuerrecht,
Zertifizierter Compliance-Manager (SHB).
Mehr über Rechtsanwalt Andreas Böhm
Gerne stehen mein Team und ich Ihnen mit unserer Expertise kurzfristig zur Verfügung. Die anwaltliche Beratung kann persönlich in Berlin, telefonisch oder per Video erfolgen. Ihre anwaltliche Vertretung übernehmen wir bundesweit. Termine können online gebucht oder telefonisch unter +49 30 39 88 53 860 vereinbart werden. Weitere Kontaktmöglichkeiten >