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Geldstrafe bei Steuerhinterziehung

Geldstrafe

Geldstrafe ist neben der Freiheitsstrafe eine der möglichen Strafen bei Steuerhinterziehung. Wird bei einer Steuerhinterziehung eine Geldstrafe verhängt, erfolgt die Ermittlung der Geldstrafe nach dem Tagessatzsystem. Das Tagessatzsystem ist in § 40 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. In einem ersten Schritt wird bei der Bestimmung der Geldstrafe die Anzahl der Tagessätze festgelegt. Sodann wird in einem zweiten Schritt die Höhe der einzelnen Tagessätze bestimmt. Die letztlich zu bezahlende Geldstrafe wird schließlich aus dem Produkt von Tagessatzanzahl und Tagessatzhöhe errechnet.

Mit der Anzahl der Tagessätze wird das jeweilige Steuerdelikt individuell sanktioniert. Hierbei finden die unterschiedlichen Kriterien der Strafzumessung Berücksichtigung. 

Die Höhe des einzelnen Tagessatzes ergibt sich aus den Einkommensverhältnissen des jeweiligen Täters. Die Tagessatzhöhe lässt sich ungefähr bestimmen, indem das Nettoeinkommen (abzüglich Unterhaltsverpflichtungen) durch 30 geteilt wird.

Beispiel: 
Bei einem nicht unterhaltspflichtigen Täter mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.200,-- EUR ergäbe sich somit eine Tagessatzhöhe von 1.200,-- EUR / 30 = 40,-- EUR.

Nachdem die Ermittlung der Geldstrafe auch vom Einkommen des Betroffenen abhängig ist, kann die Geldstrafe die Höhe des hinterzogenen Steuerbetrags überschreiten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Betroffene über ein hohes Einkommen verfügt und lediglich eine geringe Steuerverkürzung vorliegt.

Im Zusammenhang mit der Feststellung der Tagessatzhöhe ist auch zu beachten, dass der Betroffene keine Angaben zu seinem Einkommen machen muss und auch regelmäßig keine Informationen aus der Steuerakte des Betroffenen verwertet werden dürfen. Werden keine Angaben gemacht, kann das Gericht allerdings das Einkommen schätzen und auf dieser Grundlage die Tagessatzhöhe ermitteln.   

Aus dem Produkt der Anzahl der Tagessätze und der Höhe des einzelnen Tagessatzes ergibt sich dann der Betrag die letztlich zu bezahlende Geldstrafe. Abstrakt lautet die Berechnungsformel also:

Anzahl TS * Höhe TS = Geldstrafe.

Unter bestimmten Voraussetzungen können gem. § 42 StGB Zahlungserleichterungen gewährt werden. Diese Zahlungserleichterungen können in Form von Ratenzahlungen oder einer Verlängerung der Zahlungsfrist gewährt werden. Die Entscheidung über Zahlungserleichterungen hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, wie beispielsweise dem Einkommen und Vermögen des Betroffenen sowie dem Umfang der Strafe. 

Wird die Geldstrafe nicht bezahlt, kann eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt werden. Die Ersatzfreiheitsstrafe ist eine Strafe, bei der die Verurteilte Person eine bestimmte Zeit in Haft verbringt, wenn sie die Geldstrafe nicht bezahlen kann oder will. 

Geldstrafe bei Steuerhinterziehung

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