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Steuerstrafrecht: Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten

Expertenwissen

Hier finden Sie kostenfrei umfassende und regelmäßig aktualisierte Informationen zum Steuerstrafrecht, Steuerhinterziehung und weiteren Steuerstraftaten, Selbstanzeige, Steuerstrafverfahren, Steuerfahndung und vielem mehr. Grundlage ist unser Expertenwissen mit über 20 Jahre anwaltlicher Erfahrung im Steuerstrafrecht. Soweit Sie eine individuelle Beratung im Steuerstrafrecht benötigen, können Sie kurzfristig einen Beratungstermin bei einem Experten buchen.

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Übersicht Steuerstrafrecht

Steuerstrafrecht

Durch das Steuerstrafrecht werden bestimmte Zuwiderhandlung gegen Steuergesetze aller Art sanktioniert. Abhängig von Art und Umfang des Verstoßes kann zwischen Steuerordnungswidrigkeiten und Steuerstraftaten unterschieden werden. Dabei werden unterschiedlich abgestufte Sanktionen (Bußgelder, Geldstrafen und Freiheitsstrafen) festgelegt. Das materielle Steuerstrafrecht regelt die Voraussetzungen von Steuerhinterziehung und weiterer Steuerdelikte. Daneben gehört zum Steuerstrafrecht das Steuerstrafverfahrensrecht und das Recht der Steuerbußgeldverfahren. Eine Besonderheit im Steuerstrafrecht ist die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen.

Fakten Steuerstraf- und Steuerrecht

Steuerstrafrecht kompakt

  • Im Steuerstrafrecht unterscheidet man Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten. 
  • Steuerstraftaten sind Taten, die nach den Steuergesetzen strafbar sind. Beispiele für Steuerstraftaten sind etwa
  • Steuerordnungswidrigkeiten werden mit Geldbußen sanktioniert. Beispiele für Steuerordnungswidrigkeiten sind etwa
  • Strafen für Steuerstraftaten können Geld- oder Freiheitsstrafen sein.
  • Die Höhe von Geldstrafen hängt insbesondere von der Höhe der Steuerhinterziehung ab.
  • Freiheitsstrafen betragen im Steuerstrafrecht bei der (einfachen) Steuerhinterziehung bis zu 5 Jahren. Bei besonders schweren Fällen können Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren verhängt werden.
  • Die Verjährungsfrist für Steuerstraftaten beträgt fünf Jahre. Bei besonders schweren Fällen kann die Verjährungsfrist auf zehn Jahre verlängert werden. Darüber hinaus sind im Steuerstrafrecht in bestimmten Konstellationen Verjährungsfristen von bis zu 37,5 Jahren möglich.
  • Eine Selbstanzeige kann bei Steuerhinterziehung strafbefreiend sein. Eine Selbstanzeige muss jedoch rechtzeitig und vollständig erfolgen und verschiedene weitere strenge Voraussetzungen erfüllen.
  • Eine Selbstanzeige ist nur bei Steuerhinterziehung möglich, nicht jedoch bei anderen Straftaten.
  • Das Steuerstrafverfahrensrecht als Bestandteil des Steuerstrafrechts regelt insbesondere, wann und wie Ermittlungen wegen Steuerstraftaten geführt werden und wie diese beendet werden. Dabei kommt der Steuerfahndung eine zentrale Rolle zu. 

Wichtige Aspekte

Steuerhinterziehung

SteuerhinterziehungDie Steuerhinterziehung ist das zentrale Delikte im Steuerstrafrecht. Die Steuerhinterziehung ist in § 370 Abgabenordnung (AO) geregelt und als Blankettnormen ausgestaltet. Deshalb müssen regelmäßig weitere Steuergesetze berücksichtigt werden. Das Steuerstrafrecht kombiniert insoweit Regelungen des Straf- und des Steuerrechts. 

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Selbstanzeige

Selbstanzeige

Die Selbstanzeige ist eine Besonderheit im Steuerstrafrecht. Betroffene können dadurch unter bestimmten Voraussetzungen trotz Steuerhinterziehung Straffreiheit erlangen. Die  Selbstanzeige ist eine Erklärung, mit welcher eine Steuerhinterziehung gegenüber dem Finanzamt eingeräumt wird. Anschließend müssen die hinterzogenen Steuern fristgerecht nachgezahlt werden. Die Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige ist an strenge, im Einzelfall durchaus schwierige und komplexe Voraussetzungen geknüpft. 

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Steuerstrafverfahren

Steuerstrafverfahren

Werden Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten von den Finanzämtern oder von Ermittlungsbehörden entdeckt, wird regelmäßig ein Steuerstrafverfahren durchgeführt. Dies gilt auch in den Fällen, in denen eine Selbstanzeige abgegeben wurde, um die Voraussetzungen einer wirksamen Selbstanzeige abschließend zu prüfen. Das Steuerstrafverfahrensrecht regelt als Bestandteil des Steuerstrafrechts den Ablauf der Ermittlungen und eines etwaigen gerichtlichen Verfahrens einschließlich der Möglichkeit verschiedener Rechtsmittel. 

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Steuerfahndung

Voraussetzungen Steuerhinterziehung

Die Steuerfahndung wird im Steuerstrafrecht insbesondere im Rahmen des steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens tätig und erforscht Steuerstraftaten wie z.B. die Steuerhinterziehung. Die Steuerfahndung hat u.a. die Möglichkeit (Haus-) Durchsuchungen surchzuführen, Gegenstände zu beschlagnahmen oder Zeugen und Beschuldliget zu vernehmen.

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Anwälte für Steuerstraf- und Steuerrecht

Professionelle Beratung und Vertretung im Steuerstrafrecht. Die böhm anwaltskanzlei. ist eine Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht mit Sitz in Berlin und seit über 20 Jahren im Steuerstrafrecht tätig. Wir sind bundesweit aktiv und beraten persönlich, telefonisch oder per Video. In einer Vielzahl von Fällen haben wir Mandanten erfolgreich im Steuerstrafrecht verteidigt. Allen unsere Aktivitäten liegen stets individuell entwickelte Verteidigungsstrategien zugrunde, welche wir auf höchstem fachlichem Niveau umsetzen, um unsere Mandanten idealerweise vom Vorwurf einer Steuerhinterziehung vollständig zu entlasten oder jedenfalls die Folgen insgesamt spürbar zu reduzieren. Durch Kompetenz, Erfahrung und Präzision gelingt dies in vielen Fällen.

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Steuerdelikte (Übersicht)

SteuerdelikteBei Steuerdelikten kann abhängig von Art und Umfang des Verstoßes zwischen ("leichteren") Steuerordnungswidrigkeiten und ("schwereren") Steuerstraftaten unterschieden werden. Dabei werden unterschiedlich abgestufte Sanktionen (Bußgelder, Geldstrafen und Freiheitsstrafen) festgelegt. Die zentralen steuerstrafrechtlichen Normen sind als Blankettnormen ausgestaltet. Deshalb müssen regelmäßig weitere Steuergesetze berücksichtigt werden. Das Steuerstrafrecht kombiniert insoweit Regelungen des Straf- und des Steuerrechts. 

Steuerstraftaten (Übersicht)

SteuerstraftatenSteuerstraftaten sind u.a. in den §§ 369 ff. der Abgabenordnung (AO) geregelt. Das Gesetz definiert den Begriff der Steuerstraftat in § 369 AO. Demnach sind Steuerstraftaten insbesondere alle Taten, die nach den Steuergesetzen strafbar sind. Zu den Steuerstraftaten gehört insbesondere die Steuerhinterziehung in unterschiedlicher Ausprägung. Im Gegensatz zu Steuerordnungswidrigkeiten sind Steuerstraftaten nach Art und Umfang schwerwiegendere Steuedelikte. 

 

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