Die Mitteilungsverordnung (MV) wurde mit Wirkung zu, 18.11.2020 um Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit ausgezahlten Corona-Subventionen erweitert. § 13 MV enthält hierzu umfangreiche Regelungen. Behörden und andere öffentliche Stellen des Bundes und der Länder haben als mitteilungspflichtige Stellen den Finanzbehörden Subvention oder ähnliche Förderungsmaßnahme bewilligte Leistungen (Corona-Hilfen, Corona-Subventionen etc.) elektronisch mitzuteilen. Damit soll die korrekte Besteuerung sichergestellt werden. Etwaige Missbräuche können dadurch relativ leicht aufgedeckt und im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens verfolgt werden.
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Kassen in bargeldintensiven Branchen bleiben im Fokus der Berliner Steuerfahndung. Die Senstaverawltung von Finanzen teilt hierzu auf eine Anfrage mit: "Die Berliner Steuerverwaltung begegnet der Steuerhinterziehung durch manipulierte Kassen durch verstärkte Kontrollen der bargeldintensiven Branchen. Diese Kontrollen wurden intensiviert und ausgeweitet (Kassenauslesungen, Steuerprüfungen, ggf. Steuerstrafverfahren). Dafür setzt die Berliner Steuerverwaltung gezielt ausgebildete und speziell technisch ausgestattete Außenprüferinnen und Außenprüfer ein." (Senatsverwaltung für Finanzen, 17.02.2017, Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 18 / 10 378).