steuerdelikt.de

Expertenwissen Steuerstrafrecht.

 
Vermietung Wohnung

Steuerfahndung erhält ab sofort Airbnb Daten

Hohes Risiko für Airbnb-Vermieter: Die Vermittlungsplattform muss der Steuerfahndung Daten zu den von ihr in Deutschland vermittelten Vermietungen übergeben. Vermieter, welche Einnahmen aus Vermittlungen über Airbnb bisher nicht in ihrer Steuererklärung angegeben haben, können ggf. wegen Steuerhinteriehung belangt werden. Es droht die Einleitung eines Strafverfahrens einschließlich Durchsuchungen und weiteren Ermittlungsmaßnahmen durch die Steuerfahndung.

Wie u.a. der Spiegel, das Handelsblatt und die FAZ berichten, geht die Auskunftspflicht von Airbnb auf ein internationales Gruppenersuchen zurück, welches von der Steuerfahndung Hamburg gemeinsam mit anderen Bundes- und Landesbehörden in einem mehrjährigen internationalen juristischen Verfahren in Irland durchgesetzt wurde. Ziel dabei ist die Aufdeckung bisher unbekannter Steuerfälle, insbesondere Fälle der Steuerhinterziehung.

Die von Airbnb übermittelten Daten werden nun von der Steuerfahndung in Hamburg ausgewertet. Sofern andere Bundesländer betroffen sind, werden die jeweils zuständigen örtlichen Finanzbehörden von der Steuerfahndung in Hamburg informiert, so dass davon auszugehen ist, dass bundesweit Steuerstrafverfahren eingeleitet werden.  

Betroffene Vermieter können möglicherweise noch durch eine Selbstanzeige eine Bestrafung wegen Steuerhinterziehung vermeiden. Diese muss in jedem Fall vor Tatentdeckung eingereicht werden, so dass besondere Eile besteht. Es sollten insoweit schnellstmöglich individuell geprüft werden, ob im jeweiligen Einzelfall eine strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich ist.

Mehr zur Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung > 

 

Ähnliche Beiträge

 

Unverbindliche Anfrage Steuerstrafrecht

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Steuerstrafrecht, Selbstanzeige, Steuerstrafverfahren etc. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860