Nachdem die Steuerfahndung Hamburg Daten von Airbnb erhalten hat (s. Blogpost vom 02.09.2020), sollen die Daten von Hamburg aus nun kurzfristig deutschlandweit an die jeweils zuständigen Finanzämter verteilt werden. Das Handelsblatt berichtet, dass die Weitergabe noch im September erfolgen soll. Für eine etwaige Selbstanzeige ist deshalb nun Eile geboten. Sobald die zuständigen Finanzämter die Airbnb Daten erhalten und abgeglichen haben, droht die Tatentdeckung. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist dann nicht mehr möglich.
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Kassen in bargeldintensiven Branchen bleiben im Fokus der Berliner Steuerfahndung. Die Senstaverawltung von Finanzen teilt hierzu auf eine Anfrage mit: "Die Berliner Steuerverwaltung begegnet der Steuerhinterziehung durch manipulierte Kassen durch verstärkte Kontrollen der bargeldintensiven Branchen. Diese Kontrollen wurden intensiviert und ausgeweitet (Kassenauslesungen, Steuerprüfungen, ggf. Steuerstrafverfahren). Dafür setzt die Berliner Steuerverwaltung gezielt ausgebildete und speziell technisch ausgestattete Außenprüferinnen und Außenprüfer ein." (Senatsverwaltung für Finanzen, 17.02.2017, Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 18 / 10 378).
Das Land Berlin hat sich in 2016 am Kauf von Steuersünder-Dateien / Steuer-CD beteiligt. Die Kosten teilte sich das Land Berlin mit dem Bund und anderen Bundesländern. Die Kosten für Berlin betrugen dabei gerade einmal 23.000 EUR. Dem gegenüber stehen Mehreinnahmen aus Selbstanzeigen von rund 68.000.000 EUR (Quelle: Senantsverwaltung für Finanzen, Auskunft v. 25.01.2017, Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 18 / 10 266). Weiterer Mehreinnahmen aus der Auswertung der Dateien im Rahmen von