steuerdelikt.de

Expertenwissen Steuerstrafrecht.

 

Trends Selbstanzeige

Selbstanzeige Vermietung

Airbnb: Finanzministerium rät zu Selbstanzeige

Auch der NDR berichtet über die Weitergabe der Vermieterdaten von Airbnb an die Finanzämter (siehe unseren Blog-Eintrag vom 02.09.2020). Außerdem berichtet der NDR darüber, dass das Finanzministerium betroffenen Airbnb-Vermietern zur Selbstanzeige rät. Eine Selbstanzeige kann tatsächlich sinnvoll sein, da diese zu Straffreiheit führen kann. In der Regel sollte eine strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich sein. Allerdings müssen die Voraussetzungen individuell geprüft werden, um vollständige Rechtssicherheit zu erlangen. Der bloße allgemeine Rat eines Finanzministeriums dürfte regelmäßig nicht genügen, um Straffreiheit durch eine Selbstanzeige zu erlangen.

Rund 68 Mio. EUR aus ausgewählten Selbstanzeigen in 2016 für Berlin

Mehreinnahmen durch SelbstanzeigenSelbstanzeigen im Zusammenhang mit besonderen Geldanlagen ein. Insgesamt wurden im Zusammenhang mit Geldanlagen in der Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein im Jahr 2016 154 Selbstanzeigen erstattet (Quelle: Senatsverwaltung für Finanzen, Auskunft v. 25.01.2017, Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 18/10 266).

Berlin nimmt 2015 rund 91 Mio. EUR aus Selbstanzeigen ein

Im Jahr 2015 hat das Land Berlin insgesamt rund 91 Mio. EUR aus Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Geldanlagen in der Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein eingenommen. Es wurden insoweit insgesamt 498 Selbstanzeigen abgegeben (Quelle: Senatsverwaltung für Finanzen, Auskunft v. 16.01.2016, Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 17/17 694). Daraus errechnet sich ein durchschnittliches Nachzahlungsvolumen von ca. 182.000 EUR pro Selbstanzeige.

Selbstanzeige 2015: Mehrfach verschärfte Regelungen

Das Jahr 2015 beginnt mit schlechten Nachrichten für Selbstanzeigenwillige. Aufgrund einer Gesetzesänderung, die zum 01. Januar 2015 in Kraft trat, wird es zukünftig nicht nur schwieriger durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen, es wird auch deutlich teurer. Damit die Selbstanzeige trotzdem gelingt, haben wir für Sie die wichtigsten Änderungen nachfolgend zusammengefasst.

Vorsicht mit Teilselbstanzeigen!

Rechtsprechung BGHDer BGH lehnt zwischenzeitlich eine sogenannte Teilselbstanzeige ab. Der BGH ist der Ansicht, dass eine Selbstanzeige nur dann strafbefreiende Wirkung hat, wenn auch eine umfassende "Rückkehr zur Steuerehrlichkeit" erfolgt (s. BGH, 1 StR 577/09). Eine "Teilselbstanzeige", also nur die Bekanntgabe ausgewählter Hinterziehungssachverhalte, genügt für die Straffreiheit nicht mehr.