Die aktuell vermehrt auftauchenden Steuer-CDs beinhalten in der Regel Daten über Auslandskonten, z. B. in der Schweiz und in Luxemburg und deren Kontoinhaber. Auf Grund dieser Daten leiten die Steuerfahndung und andere Strafverfolgungsbehörden häufig Steuerstrafverfahren ein. Diese Steuerstrafverfahren müssen nicht zwingend zu einer Verurteilung führen. Wie insbesondere auch die jüngere Entwicklung der Rechtsprechung und Stimmen der Literatur zeigen, können Betroffene in der Regel nicht alleine auf Grund von Steuer-CDs bestraft werden. Im Steuerverfahren, also für die Frage welche Steuern ggf. nachbezahlt werden müssen, gilt, dass oftmals eine Verjährung bereits nach vier Jahren und nicht wie in Fällen der Steuerhinterziehung erst nach 10 Jahren eintritt.
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