Effektive Strafverteidigung in Berlin und bundesweit
Steuerstrafverfahren sollten schnell beendet werden. Ein Anwalt aus unserem Expertenteam mit umfangreicher Erfahrung aus vielen Steuerstrafverfahren unterstützt Betroffene mit unseren individuellen Leistungen, Steuerstrafverfahren schnell zu beenden. Bei Ermittlungsverfahren oder einer Anklage verteidigen wir kompetent, professionell und diskret. Vorrangiges Ziel ist es, eine möglichst schnelle und für unsere Mandantinnen und Mandanten optimale Beendigung des Verfahrens zu erreichen, idealerweise ohne Bestrafung. Wir vertreten von Berlin aus bundesweit. Kompetent. Erfahren. Präzise.
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Das Steuerstrafverfahren
Anfangsverdacht: Das Steuerstrafverfahren beginnt in der Regel mit einem Anfangsverdacht. Dieser Verdacht kann auf unterschiedliche Weise entstehen, zum Beispiel durch eine Betriebsprüfung, eine Selbstanzeige oder Hinweise aus anderen Quellen. Sobald ein Verdacht besteht, wird eine Untersuchung eingeleitet, um diesen zu überprüfen. Um die Ernsthaftigkeit des Anfangsverdachts zu ermitteln, werden Informationen gesammelt und analysiert. Dabei kann es zu einer steuerlichen Außenprüfung kommen, bei der die Geschäftsunterlagen und finanziellen Aufzeichnungen gründlich geprüft werden. Die Steuerfahndung kann ebenfalls eingeschaltet werden, um weitere Beweismittel zu sammeln.
Die formelle Einleitung des Steuerstrafverfahrens: Nachdem der Anfangsverdacht überprüft wurde und sich dieser erhärtet hat, wird das Steuerstrafverfahren offiziell eingeleitet. Dies geschieht durch die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts oder die Staatsanwaltschaft, die aufgrund der vorliegenden Informationen und Beweise entscheidet, ob eine strafrechtliche Verfolgung angebracht ist. Während dieser Phase werden die Beschuldigten über das Verfahren informiert und erhalten die Gelegenheit zur Stellungnahme. Es ist wichtig anzumerken, dass die Staatsanwaltschaft nicht zwingend gegen alle Beschuldigten Anklage erhebt. In einigen Fällen kann das Verfahren auch wegen geringfügiger Schuld eingestellt werden.
Ende des Steuerstrafverfahrens: Einstellung, Freispruch oder Bestrafung. Der Ausgang des Steuerstrafverfahrens kann auf verschiedene Arten erfolgen. In einigen Fällen wird das Verfahren eingestellt, wenn zum Beispiel die Schuld des Beschuldigten nicht hinreichend nachgewiesen werden kann oder wenn dieser bereit ist, die festgesetzte Steuerschuld nachzuzahlen. Im Falle eines Freispruchs wird der Beschuldigte für unschuldig erklärt und das Verfahren endet. Allerdings kann es auch zu einer Bestrafung kommen, wenn die Schuld des Beschuldigten zweifelsfrei nachgewiesen wurde.
Die Bedeutung einer frühzeitigen Verteidigung: Der beste Zeitpunkt, um sich gegen den Anfangsverdacht zu verteidigen, ist zu Beginn des Steuerstrafverfahrens. Eine frühzeitige Verteidigung kann dazu beitragen, eine Bestrafung wegen eines Steuerdelikts zu vermeiden oder zumindest die Sanktionen erheblich zu reduzieren. Ein Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht kann Akteneinsicht beantragen und die Beweismittel sorgfältig prüfen. Dadurch können mögliche Verteidigungsstrategien entwickelt und rechtliche Schritte eingeleitet werden, um die Interessen des Beschuldigten bestmöglich zu vertreten.
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Anwaltliche Tätigkeitsfelder im Steuerstrafverfahren
Steuerstrafverfahren sind für die Betroffenen oft eine große Belastung. Sie sollten deshalb möglichst zügig beendet werden. Eine Anwältin oder ein Anwalt aus unserem Team berät zu den verschiedenen Möglichkeiten einer schnellen Verfahrensbeendigung. Die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt stimmt anschließend mit der Mandantin oder dem Mandanten die optimale Strategie ab. Dabei entscheiden wir gemeinsam, ob wir als Anwälte nach außen auftreten oder alternativ diskret im Hintergrund beraten. Gegebenenfalls vertreten wir unsere Mandanten im Außenverhältnis gegenüber dem Finanzamt, der Steuerfahndung, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht und setzen die Rechte unserer Mandantinnen und Mandanten effektiv durch.
Ausgewählte Tätigkeiten der Verteidigung im Steuerstrafverfahren:
- Früher Kontakt zu Finanzämtern und Strafverfolgungsbehörden (BuStra/StraBu, Staatsanwaltschaft)
- Akteneinsicht in und Auswertung der Ermittlungsakten der Steuerfahndung/BuStra oder Staatsanwaltschaft
- Prüfung und ggf. Umsetzung von Verständigungsmöglichkeiten ("Deal")
- Ausarbeitung von Stellungnahmen an Steuerfahndung/BuStra oder Staatsanwaltschaft
- Verteidigung gegen Strafbefehl / Durchführung des Einspruchsverfahrens
- Verteidigung in Hauptverhandlung vor Gericht, in Berufung und Revision
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20 Jahre Erfahrung im Steuerstrafrecht.
Seit 2003 einfach gut beraten.
Unser besonderes Angebot umfasst neben langjähriger Erfahrung insbesondere:
- Expertenwissen und Kompetenz einer Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht
- Individuelle Beratung, präzise Informationen und konkrete Lösungsvorschläge
- Einbeziehung aller wirtschaftlichen Aspekte in die Fallbearbeitung
- Kurze Reaktionszeiten und kurzfristige Termine, auch per Video
- WebAkte: besonders gesicherter Online-Zugang zur Mandatsakte
Berlin und bundesweit.
Ausgewählte Fälle zum Steuerstrafverfahren
Für unsere Mandantinnen und Mandanten sind wir bundesweit tätig. Seit über 20 Jahren führen wir Steuerstrafverfahren in Deutschland mit unterschiedlichen Umfängen und unterschiedlicher Komplexität. Neben kleineren Verfahren, die z.B. durch einen Strafbefehl abgeschlossen werden können führen wir auch mittlere und große Steuerstrafverfahren vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof in Strafsachen. Ausgewählte Fälle zu Steuerstrafverfahren:
- Ohne Wohnsitz keine Steuerhinterziehung
- Steuerstrafverfahren wegen Scheinrechnungen eingestellt
- Steuerstrafverfahren wegen Kapitalerträgen eingestellt
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Steuerstrafverfahren mit Fachanwalt für Steuerrecht
Gerne entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie für Ihren steuerstrafrechtlichen Fall und setzen die Strategie konsequent im Steuerstrafverfahren um. Hierzu kann unser Team mit langjährig erfahrenen Anwälten kurzfristig tätig werden und Ihre Rechte im Steuerstrafverfahren umfassend schützen.
Andreas Böhm, LL.M.
Rechtsanwalt, Diplom-Kaufmann,
Fachanwalt für Steuerrecht,
Zertifizierter Compliance-Manager (SHB).
Mehr über Rechtsanwalt Andreas Böhm
Gerne stehen mein Team und ich Ihnen mit unserer Expertise kurzfristig zur Verfügung. Die anwaltliche Beratung kann persönlich in Berlin, telefonisch oder per Video erfolgen. Ihre anwaltliche Vertretung übernehmen wir bundesweit. Termine können online gebucht oder telefonisch unter +49 30 39 88 53 860 vereinbart werden. Weitere Kontaktmöglichkeiten >