Befindet die Staatsanwaltschaft oder die ermittelnde Finanzbehörde den Beschuldigten für hinreichend Tatverdächtig, kann diese einen Strafbefehl beantragen, welchen der zuständige Richter erlassen kann. Was bedeutet ein Strafbefehl? Welche Folgen aber auch Vorteile kann dieser bedeuten? Und welche Möglichkeiten gibt es, sich gegen einen Strafbefehl zu wehren?
Das Steuerstrafverfahren (Übersicht Steuerstrafverfahren) endet entweder in der Einstellung des Verfahrens oder dem Beschuldigten wird eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl zugestellt. Sollte sich der Anfangsverdacht des Steuerdelikts am Ende eines Steuerstrafverfahrens nicht bestätigt haben, wird das Verfahren eingestellt. Besteht hingegen ein hinreichender Tatverdacht des Beschuldigten, kann je nach Schwere der vorgeworfenen Straftat und Ermessen der Staatsanwaltschaft bzw. der Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts, Anklage erhoben oder ein Antrag auf Strafbefehl beim zuständigen Richter gestellt werden. Der Richter kann dann bei hinreichender Überzeugung den Strafbefehl erlassen.
In Betracht kommt der Strafbefehl immer dann, wenn es sich um leichte Straftaten mit einer Strafprognose bis zu 360 Tagessätzen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr handelt.
Einspruch gegen den Strafbefehl
Der Empfänger des Strafbefehls kann ab dem Zeitpunkt der Zustellung Einspruch einlegen. Die Frist beträgt hierfür 2 Wochen. Der Einspruch muss schriftlich oder zu Protokoll der Gschäftsstelle, nicht aber begründet beim Gericht, welches den Strafbefehl erlassen hat, erfolgen. Legt der Empfänger des Strafbefehls nicht innerhalb dieser Frist von 2 Wochen Einspruch gegen den Strafbefehl ein, tritt Rechtskraft ein und der Beschuldigte wird ohne mündliche Hauptverhandlung in der Sache verurteilt. Legt der Beschuldigte hingegen form- und fristgerecht Einspruch ein, wird grundsätzlich eine mündliche Hauptverhandlung anberaumt. Es besteht auch die Möglichkeit den Einspruch auf bestimmte Rechtsfolgen zu begrenzen. Der sog. beschränkte Einspruch gegen einen Strafbefehl kann viele Vorteile bringen. Zum einen ist das Gericht gehalten, eine unter Umständen von der Staatsanwaltschaft eingehend zu hoch angesetzte Strafe nochmals genau zu überprüfen. Ebenso legen die Gerichte einen beschränkten Einspruch regelmäßig als Geständnis aus, was einer wohlwollenden Ansetzung der Strafe zugute kommt.
Vorteile eines Strafbefehls gegenüber dem Klageverfahren
Der Strafbefehl ist also für die Staatsanwaltschaft bzw. der Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts eine Alternative zu der Anklageschrift. Er dient der Entlastung des Gerichts und den ermittelnden Behörden. Ebenso kann er aber auch Vorteile für den Beschuldigten bieten. Vorteile eines Strafbefehls gegenüber eines Klageverfahrens sind insbesondere:
- Sonst anfallende Gerichts- und evtl. Anwaltskosten im Hauptverfahren bleiben dem Beschuldigten erspart.
- Kein öffentliches Aufsehen des Verfahrens durch Ausbleiben der öffentlichen mündlichen Verhandlung. Dies kann insbesondere bei Personen des öffentlichen Lebens von hoher Relevanz sein.
- Ein Strafbefehl ist gegenüber dem Klageverfahren zeitsparend.
- Ein beschränkter Einspruch kann im Einzelfall strafmildernd wirken.