Wenngleich die Untersuchungshaft im Steuerstrafverfahren nur selten angeordnet wird, stellt sie im Einzelfall eine ganz besonders drastische und für den Betroffenen belastende Situation dar. Besteht der dringende Tatverdacht einer Straftat, kann bei bestimmten Voraussetzungen (Haftgrund) eine Untersuchungshaft angeordnet werden. Haftgründe sind z.B. Fluchtgefahr und Verdunklungsgefahr. Daher ist es von großer Bedeutung im Ermittlungsverfahren bestimmte Verhalten zu vermeiden, die zu einem Haftgrund und damit im Ergebnis zu einer Untersuchungshaft führen können.
Unverbindliche Anfrage Steuerstrafrecht
Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Steuerstrafrecht, Selbstanzeige, Steuerstrafverfahren etc. Wir melden uns kurzfristig zurück.
Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860