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Fälle der böhm anwaltskanzlei. Steuerstrafrecht.

Steuerstrafverfahren wegen unberechtigter Fahrtkosten eingestellt

Gegen unseren Mandanten wurde ein Steuerstrafverfahren im Zusammenhang mit unberechtigt geltend gemachten Fahrtkosten eingeleitet. Er wurde beschuldigt, Einkommensteuer hinterzogen zu haben. Hintergrund waren Fahrtkosten, die unser Mandant zwar in seiner Steuererklärung angegeben hatte, die aber tatsächlich nicht angefallen waren.

Scheinrechnung

Scheinrechnungen - Verurteilung aber keine Vorstrafe

Das Steuerstrafverfahren gegen unseren Mandanten betraf die Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer sowie die versuchte Hinterziehung der Umsatzsteuer. Ihm wurde vorgeworfen mit Hilfe von Scheinrechnungen die Steuern jeweils verkürzt zu haben, so dass seine Steuerlast niedriger ausfiel. Trotz einer sehr schwierigen Beweissituation konnten wir durch eine lange und intensiv geführte Verteidigung Schlimmeres für unseren Mandanten verhindern.

Erfolgreiche Revision BGH

Erfolgreiche Revision der böhm anwaltskanzlei beim BGH

Nachdem unser Mandant in einem großen Steuerstrafverfahren wegen einer Steuerhinterziehung in zweistelliger Millionenhöhe vom Landgericht Berlin, große Strafkammer, zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, haben wir beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision eingelegt. Mit der Revison war die böhm anwaltskanzlei erfolgreich. Der BGH hat das Urteil des Landgerichts umfassend aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Kapitalertrag
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Steuerstrafverfahren wegen Kapitalerträgen eingestellt

Eine Mandantin wandte sich an unsere Kanzlei, nachdem ihr ein Schreiben des Berliner Finanzamts für Fahndung und Strafsachen zugestellt worden war. Hier wurde ihr vorgeworfen, sich der Hinterziehung der Einkommensteuer in den Jahren 2006 - 2016 im zusammenhang mit nicht erklärten Kapitalerträgen von Schweizer Konten verdächtig gemacht zu haben. Das Verfahren konnte auf unsere Bemühungen hin eingestellt werden.

Wohnung Haus
Bild von Free-Photos auf Pixabay

Wirksame Selbstanzeige löst Wohnsitz-Problematik

Ein Mandant wandte sich mit der Bitte an uns, gegen ein Schreiben des Finanzamtes wegen vermeintlicher Hinterziehung der Einkommen- und Schenkungssteuer vorzugehen. Trotz alleinigem Wohnort in Singapur wurde der Betroffene vom Finanzamt als in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig angesehen, und hätte nach Ansicht der Behörden in diesem Zusammenhang für die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung in Deutschland zugunsten seiner Eltern Schenkungssteuer zahlen müssen.