Ausgangspunkt unseres Falles war Selbstanzeige, wie sie häufig vorkommt. Ein Auftraggeber unseres Mandanten informierte diesen über eine aktuelle Betriebsprüfung. Der Betriebsprüfer interessierte sich u.a. für verschiedene Rechnungen unseres Mandanten. Da unser Mandant die Rechnungen nicht in seinen Steuererklärungen angegeben hatte und Kontrollmitteilungen des Betriebsprüfers an sein Finanzamt befürchtete, sollte kurzfristig eine Selbstanzeige erstellt werden. Wir haben unseren Mandanten ausführlich über die Voraussetzungen der Selbstanzeige beraten und anschließend die Selbstanzeige sehr kurzfristig und natürlich trotzdem mit aller gebotenen Sorgfalt für unseren Mandanten erstellt. Das Finanzamt hatte keine Beanstandungen und reagierte erwartungsgemäß mit geänderten Steuerbescheiden, welche die von uns bereits ermittelten Steuernachzahlungen enthielten. Alles in allem also eher ein Standard-Fall. Wir rechneten mit dem baldigen Verfahrensabschluss. Allerdings kam es anders, als erwartet.
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