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Expertenwissen Steuerstrafrecht.

 

Fälle der böhm anwaltskanzlei. Steuerstrafrecht.

Verzögerung bei Selbstanzeige
Foto: lena_zajchikova

Selbstanzeige mit Verzögerungen

Ausgangspunkt unseres Falles war Selbstanzeige, wie sie häufig vorkommt. Ein Auftraggeber unseres Mandanten informierte diesen über eine aktuelle Betriebsprüfung. Der Betriebsprüfer interessierte sich u.a. für verschiedene Rechnungen unseres Mandanten. Da unser Mandant die Rechnungen nicht in seinen Steuererklärungen angegeben hatte und Kontrollmitteilungen des Betriebsprüfers an sein Finanzamt befürchtete, sollte kurzfristig eine Selbstanzeige erstellt werden. Wir haben unseren Mandanten ausführlich über die Voraussetzungen der Selbstanzeige beraten und anschließend die Selbstanzeige sehr kurzfristig und natürlich trotzdem mit aller gebotenen Sorgfalt für unseren Mandanten erstellt. Das Finanzamt hatte keine Beanstandungen und reagierte erwartungsgemäß mit geänderten Steuerbescheiden, welche die von uns bereits ermittelten Steuernachzahlungen enthielten. Alles in allem also eher ein Standard-Fall. Wir rechneten mit dem baldigen Verfahrensabschluss. Allerdings kam es anders, als erwartet.

Fahrtkosten
Foto: nmann77

Steuerstrafverfahren wegen unberechtigter Fahrtkosten eingestellt

Gegen unseren Mandanten wurde ein Steuerstrafverfahren im Zusammenhang mit unberechtigt geltend gemachten Fahrtkosten eingeleitet. Er wurde beschuldigt, Einkommensteuer hinterzogen zu haben. Hintergrund waren Fahrtkosten, die unser Mandant zwar in seiner Steuererklärung angegeben hatte, die aber tatsächlich nicht angefallen waren.

Scheinrechnung

Scheinrechnungen - Verurteilung aber keine Vorstrafe

Das Steuerstrafverfahren gegen unseren Mandanten betraf die Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer sowie die versuchte Hinterziehung der Umsatzsteuer. Ihm wurde vorgeworfen mit Hilfe von Scheinrechnungen die Steuern jeweils verkürzt zu haben, so dass seine Steuerlast niedriger ausfiel. Trotz einer sehr schwierigen Beweissituation konnten wir durch eine lange und intensiv geführte Verteidigung Schlimmeres für unseren Mandanten verhindern.

Erfolgreiche Revision BGH

Erfolgreiche Revision der böhm anwaltskanzlei beim BGH

Nachdem unser Mandant in einem großen Steuerstrafverfahren wegen einer Steuerhinterziehung in zweistelliger Millionenhöhe vom Landgericht Berlin, große Strafkammer, zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, haben wir beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision eingelegt. Mit der Revison war die böhm anwaltskanzlei erfolgreich. Der BGH hat das Urteil des Landgerichts umfassend aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Kapitalertrag
Foto: Gerd Altmann auf Pixabay

Steuerstrafverfahren wegen Kapitalerträgen eingestellt

Eine Mandantin wandte sich an unsere Kanzlei, nachdem ihr ein Schreiben des Berliner Finanzamts für Fahndung und Strafsachen zugestellt worden war. Hier wurde ihr vorgeworfen, sich der Hinterziehung der Einkommensteuer in den Jahren 2006 - 2016 im zusammenhang mit nicht erklärten Kapitalerträgen von Schweizer Konten verdächtig gemacht zu haben. Das Verfahren konnte auf unsere Bemühungen hin eingestellt werden.

 

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