Eine Mandantin wandte sich an unsere Kanzlei, nachdem ihr ein Schreiben des Berliner Finanzamts für Fahndung und Strafsachen zugestellt worden war. Hier wurde ihr vorgeworfen, sich der Hinterziehung der Einkommensteuer in den Jahren 2006 - 2016 im zusammenhang mit nicht erklärten Kapitalerträgen von Schweizer Konten verdächtig gemacht zu haben. Das Verfahren konnte auf unsere Bemühungen hin eingestellt werden.
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