Ein Mandant wandte sich mit der Bitte an uns, gegen ein Schreiben des Finanzamtes wegen vermeintlicher Hinterziehung der Einkommen- und Schenkungssteuer vorzugehen. Trotz alleinigem Wohnort in Singapur wurde der Betroffene vom Finanzamt als in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig angesehen, und hätte nach Ansicht der Behörden in diesem Zusammenhang für die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung in Deutschland zugunsten seiner Eltern Schenkungssteuer zahlen müssen.
Fälle Selbstanzeige
Unsere Mandantin hatte nach dem Tod ihres Ehemanns entdeckt, dass dieser bei ausländischen Banken Konten unterhalten hat. Diese waren in den gemeinsamen Steuererklärungen nicht berücksichtigt. Die Mandantin nahm deshalb Kontakt zu uns auf. Wir haben sowohl die Erbschaftssteuererklärung, als auch die verschiedenen gemeinsamen Einkommenssteuererklärungen unserer Mandantin und deren verstorbenen Ehemanns berichtigt. Im Ergebnis musste die Mandantin die bisher nicht entrichteten Steuern nachbezahlen. Eine Bestrafung erfolgte nicht.
Unser Mandant unterhält im Ausland verschiedene Konten. Die daraus erzielten Kapitalerträge wurden bisher in der Steuererklärung nicht angegeben. Wir wurden in diesem Zusammenhang mit der Erstellung einer Selbstanzeige und der Vertretung gegenüber dem Finanzamt beauftragt. Nach Ausarbeitung der Selbstanzeige und deren Abstimmung mit dem Mandanten haben wir die Selbstanzeige beim Finanzamt eingereicht.
Verschiedene von uns anwaltlich vertretene Mitglieder einer Familie unterhalten vielfältige Auslandskonten und erzielen dadurch Kapitalerträge im Ausland. Kontoinhaber sind einzelne Familienangehörige in unterschiedlichen Konstellationen. Teilweise werden Konten alleine unterhalten. Teilweise sind mehrere Familienangehörige gemeinsam Konteninhaber. Die aus den Konten erzielten Kapitalerträge wurden bisher in den deutschen Steuererklärungen der einzelnen Familienmitgliedern nicht angegeben. Die Familie hatte uns mit der Erstellung von Selbstanzeigen beauftragt.
Aktuell bearbeiten wir eine Vielzahl von Selbstanzeigen, die auf die Veranlassung ausländischer Banken zurück gehen. Hintergrund sind die „Weißgeld-Strategien“ bei vielen ausländischen Banken, insbesondere in der Schweiz und in Luxemburg. Diese fordern ihre Kunden dazu auf, ihren steuerlichen Verpflichtungen im Heimatland nachzukommen und dies gegenüber der Bank zu bestätigen. Soweit die Kunden der Aufforderung der Bank nicht folgen, drohen die Banken ihren Kunden die Kündigung des Kontos an. Derartige Konstellationen sind nicht immer einfach zu bearbeiten. Schwierigkeiten bei von Banken initiierten Selbstanzeigen können z.B. auftreten, wenn die Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige vom Kunden nicht erfüllt werden können.