Unser Mandant unterhält im Ausland verschiedene Konten. Die daraus erzielten Kapitalerträge wurden bisher in der Steuererklärung nicht angegeben. Wir wurden in diesem Zusammenhang mit der Erstellung einer Selbstanzeige und der Vertretung gegenüber dem Finanzamt beauftragt. Nach Ausarbeitung der Selbstanzeige und deren Abstimmung mit dem Mandanten haben wir die Selbstanzeige beim Finanzamt eingereicht.
Zur Erstellung der Selbstanzeige hatten wir zunächst bei den ausländischen Banken die relevanten Kontenunterlagen, insbesondere Erträgnisaufstellungen angefordert. Diese haben wir sodann umfassend ausgewertet und auf Grundlage der Kontounterlagen eine Selbstanzeige erstellt.
Nach Eingang der Selbstanzeige beim Finanzamt hat die Veranlagungsstelle neben den bereits vorgelegten Unterlagen für den strafrechtlich nicht verjährten Zeitraum von 5 Jahren auch Nachweise für den steuerlich nicht verjährten Zeitraum von 10 Jahren angefordert. Diese haben wir ebenfalls an das Finanzamt übersandt.
Anschließend wurden die Steuerbescheide des Mandanten für die letzten 10 Jahre geändert. Er hat die zusätzlichen Steuern und Zinsen anschließend kurzfristig nachgezahlt.