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Selbstanzeigen bei komplexen ausländischen Kapitalerträgen

SteuerstrafrechtVerschiedene von uns anwaltlich vertretene Mitglieder einer Familie unterhalten vielfältige Auslandskonten und erzielen dadurch Kapitalerträge im Ausland. Kontoinhaber sind einzelne Familienangehörige in unterschiedlichen Konstellationen. Teilweise werden Konten alleine unterhalten. Teilweise sind mehrere Familienangehörige gemeinsam Konteninhaber. Die aus den Konten erzielten Kapitalerträge wurden bisher in den deutschen Steuererklärungen der einzelnen Familienmitgliedern nicht angegeben. Die Familie hatte uns mit der Erstellung von Selbstanzeigen beauftragt.

Wir haben von den einzelnen ausländischen Banken die Kontounterlagen angefordert und ausgewertet. Ein besonderes Augenmerk haben wir dabei auf die verschiedenen Verbindungen der Familie untereinander gelegt, damit wirklich alle für die Selbstanzeige relevanten Sachverhalte erfasst werden konnten. Anschließend haben wir für jedes betroffene Familienmitglied eine individuelle Selbstanzeige erstellt und an das Finanzamt übersandt. Im Ergebnis konnten wir umfassende Straffreiheit für alle Familienmitglieder erreichen, nachdem die bisher nicht deklarierten Steuern nachbezahlt wurden.

 

 

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