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Selbstanzeige vom Rechtsanwalt

Professionell und sicher zur Straffreiheit

Anwalt Selbstanzeige Steuern Berlin

Mit einer professionellen Selbstanzeige vom Rechtsanwalt erhalten unsere Mandantinnen und Mandanten die Möglichkeit auf Straffreiheit bei maximaler Rechtssicherheit. Als Spezialisten im Steuerrecht und Steuerstrafrecht kennen wir aufgrund langjähriger Erfahrung alle Details von Selbstanzeigen. Ein erfahrener Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin aus unserem Team in Berlin berät hierzu individuell, erstellt ggf. kurzfristig eine Selbstanzeige und reicht diese beim zuständigen Finanzamt ein. Wir sind bundesweit tätig. Mit unserer anwaltlichen Selbstanzeige bieten wir eine professionelle, diskrete und sichere Möglichkeit, Straffreiheit trotz Steuerhinterziehung zu erlangen. Auf die bei Selbstanzeigen regelmäßig vorhandene hohe Eilbedürftigkeit ist unsere Büroorganisation eingestellt. Seit über 20 Jahren erstellen wir für unsere Mandantinnen und Mandanten erfolgreich wirksame Selbstanzeigen. 

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Strafbefreiende Selbstanzeige - Berlin und bundesweit

SelbstanzeigeDurch eine Selbstanzeige kann Straffreiheit trotz Steuerhinterziehung erlangt werden. Wichtig dabei ist, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen sowie die von der Rechtsprechung entwickelten Vorgaben beachtet werden. Hier existieren vielfältig Fehlerquellen und Risiken. Werden bei der Erstellung einer Selbstanzeige Fehler gemacht, besteht die Gefahr, dass die Selbstanzeige insgesamt unwirksam ist. Das Finanzamt wird dann die durch eine unwirksame Selbstanzeige erlangten Kenntnisse allerdings verwerten. Dies führt regelmäßig zu einem Steuerstrafverfahren und ggf. zu einer Bestrafung wegen Steuerhinterziehung.  

Mehr zur strafbefreienden Selbstanzeige >

Vorgehen bei Erstellung von Steuer-Selbstanzeigen

Bei der Erstellung einer wirksamen und damit tatsächlich strafbefreienden Selbstanzeige durch eine Anwältin oder einen Anwalt aus unserem Expertenteam gehen wir mit maximaler Sorgfalt regelmäßig wie folgt vor:

Beratung zu Selbstanzeigen

Zunächst beraten wir unsere Mandantinnen und Mandanten ausführlich zu den Möglichkeiten einer Selbstanzeige. Bei der Beratung zu Fragen der Selbstanzeige analysiert ein Rechtsanwalt ausführlich die individuelle Situation. Er unterbreitet kurzfristig konkrete Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise. Selbstverständlich berücksichtigen wir die oftmals vorhandene Eilbedürftigkeit bei einer Selbstanzeigenberatung und reagieren äußerst schnell. Termine und Ergebnisse erhalten unsere Mandantinnen und Mandanten von uns sehr kurzfristig.

Vertiefte Prüfung und Strategieentwicklung

Soweit eine Selbstanzeige grundsätzlich in Betracht kommt, nehmen wir eine vertiefte Prüfung vor und entwickelt eine individuelle Strategie. Im Einzelnen umfasst die vertiefte Prüfung und Strategieentwicklung bei Selbstanzeigen insbesondere die folgenden Elemente:

  • Ermittlung des relevanten steuerrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Sachverhalts, insbes. Steuerarten, Veranlagungszeiträume, Höhe der Steuerhinterziehung
  • Steuerrechtliche Bewertung des Sachverhalts
  • Strafrechtliche Bewertung des Sachverhalts
  • Prüfung / Eingrenzung der Verjährung der Steuerhinterziehung
  • Prüfung der Ausschlussgründe bei Selbstanzeigen
  • Prüfung eventueller eventueller Nebenfolgen, z.B. für Beamte, Inhaber von Waffenscheinen etc.

Erstellung und Abgabe

Soweit eine wirksame Selbstanzeige im individuellen Fall in Betracht kommt und auch aus allen sonstigen Aspekten sinnvoll und vertretbar ist, helfen wir bei der Erstellung der Selbstanzeige. Entweder entwerfen wir für unsere Mandantinnen und Mandanten eine Selbstanzeige, die diese selbst auf dem eigenen Briefbogen bei der Finanzbehörde einreichen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, dass wir unsere Mandantinnen und Mandanten bei der Selbstanzeige vertreten und diese für sie bei der zuständigen Behörde einreichen. Dabei berücksichtigen wir sämtliche Wirksamkeitsvoraussetzungen für Selbstanzeigen. 

Begleitung im Verfahren nach Abgabe

Die Abgabe von Selbstanzeigen führt regelmäßig zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung. Dabei wird geprüft, ob die Voraussetzungen einer Selbstanzeige vorliegen. Soweit dies der Fall ist, wird das Verfahren (meist erst mehrerer Monate später) wieder eingestellt. Wir begleiten unsere Mandantinnen und Mandanten während des gesamten Verfahrens, stehen mit Rat und Tat zur Seite und verteidigen die Rechte unserer Mandantschaft umfassend. Soweit erforderlich und von gewünscht, korrespondieren wir auch direkt mit der Finanzbehörde.

 

Über 20 Jahre Erfahrung im Steuerstrafrecht.
Seit 2003 einfach gut beraten.

Unser besonderes Angebot umfasst neben langjähriger Erfahrung insbesondere:

  • Expertenwissen und Kompetenz einer Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht
  • Individuelle Beratung, präzise Informationen und konkrete Lösungsvorschläge
  • Einbeziehung aller wirtschaftlichen Aspekte in die Fallbearbeitung
  • Kurze Reaktionszeiten und kurzfristige Termine, auch per Video
  • WebAkte: besonders gesicherter Online-Zugang zur Mandatsakte

Berlin und bundesweit.

 

Ausgewählte Fälle zur Selbstanzeige

Selbstanzeigen sind ein fester Bestandteil unserer anwaltlichen Tätigkeit. Während diese früher noch relativ einfach und flexibel erstellt werden konnten, nehmen die Anforderungen, welche an wirksame Selbstanzeigen gestellt werden, in den letzten Jahren aufgrund geänderter Vorgaben durch die Rechtsprechung und den Gesetzgeber immer weiter zu. Unsere anwaltliche Praxis haben wir selbstverständlich daran ausgerichtet. Nachfolgend eine kleine Auswahl unserer Selbstanzeigen, welche wir bei einer Vielzahl von Finanzämtern in ganz Deutschland eingereicht haben.

Weitere Fälle zu Selbstanzeige und Steuerstrafrecht >

Selbstanzeigen vom Fachanwalt für Steuerrecht

Zu allen Fragen der Abgabe einer steuerlichen Selbstanzeige berät eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt aus unserem Team umfassend, insbesondere dazu, ob eine Selbstanzeige  möglich und sinnvoll ist. Bei Bedarf erstellt der Rechtsanwalt anschließend die Selbstanzeige unter Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben. Außerdem vertritt wir unsere Mandantinnen und Mandanten umfassend im weiteren Verfahren gegenüber dem Finanzamt / der Steuerfahndung. Unser Tätigkeitsspektrum deckt alle relevanten Bereiche ab. Wir beraten sowohl persönlich in unserem Büro in Berlin, telefonisch, online und selbstverständlich bundesweit in den Zuständigkeitsbereichen von allen Finanzämtern und Ermittlungsbehörden.

Rechtsanwalt Andreas Böhm, Fachanwalt für Steuerrecht

ARGE Steuerrecht - Fachanwalt für Steuerrecht Andreas Böhm, LL.M.

Rechtsanwalt, Diplom-Kaufmann,
Fachanwalt für Steuerrecht,
Zertifizierter Compliance-Manager (SHB).

Mehr über Rechtsanwalt Andreas Böhm

Gerne stehen mein Team und ich Ihnen mit unserer Expertise kurzfristig zur Verfügung. Die anwaltliche Beratung kann persönlich in Berlin, telefonisch oder per Video erfolgen. Ihre anwaltliche Vertretung übernehmen wir bundesweit. Termine können online gebucht oder telefonisch unter +49 30 39 88 53 860 vereinbart werden. Weitere Kontaktmöglichkeiten >

  

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Anfrage Steuerstrafrecht

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