Verschiedene von uns anwaltlich vertretene Mitglieder einer Familie unterhalten vielfältige Auslandskonten und erzielen dadurch Kapitalerträge im Ausland. Kontoinhaber sind einzelne Familienangehörige in unterschiedlichen Konstellationen. Teilweise werden Konten alleine unterhalten. Teilweise sind mehrere Familienangehörige gemeinsam Konteninhaber. Die aus den Konten erzielten Kapitalerträge wurden bisher in den deutschen Steuererklärungen der einzelnen Familienmitgliedern nicht angegeben. Die Familie hatte uns mit der Erstellung von Selbstanzeigen beauftragt.
Fälle der böhm anwaltskanzlei. Steuerstrafrecht.
Aktuell bearbeiten wir eine Vielzahl von Selbstanzeigen, die auf die Veranlassung ausländischer Banken zurück gehen. Hintergrund sind die „Weißgeld-Strategien“ bei vielen ausländischen Banken, insbesondere in der Schweiz und in Luxemburg. Diese fordern ihre Kunden dazu auf, ihren steuerlichen Verpflichtungen im Heimatland nachzukommen und dies gegenüber der Bank zu bestätigen. Soweit die Kunden der Aufforderung der Bank nicht folgen, drohen die Banken ihren Kunden die Kündigung des Kontos an. Derartige Konstellationen sind nicht immer einfach zu bearbeiten. Schwierigkeiten bei von Banken initiierten Selbstanzeigen können z.B. auftreten, wenn die Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige vom Kunden nicht erfüllt werden können.
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