Gegen unseren Mandanten wurde ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ausgangspunkt war der Ankauf einer sogenannten Steuer-CD mit Daten eines ausländischen Kreditinstituts. Zu den Kunden dieses Kreditinstituts sollte nach Auffassung der Steuerfahndung auch unser Mandant gehören. Ohne im Ergebnis auf die Daten der Steuer-CD und die Bankverbindung einzugehen, musste das Finanzamt das gegen unseren Mandanten geführte Verfahren einstellen, da wir erfolgreich darauf hingewiesen haben, dass es bereits an einem Wohnsitz und damit an einer Steuerpflicht unseres Mandanten in Deutschland fehlt. Eine Steuerhinterziehung ist insoweit überhaupt nicht möglich.
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Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, private Bewirtungsbelege als Betriebsaufwand angegeben und dadurch eine
Unsere Mandantin hatte nach dem Tod ihres Ehemanns entdeckt, dass dieser bei ausländischen Banken Konten unterhalten hat. Diese waren in den gemeinsamen Steuererklärungen nicht berücksichtigt. Die Mandantin nahm deshalb Kontakt zu uns auf. Wir haben sowohl die Erbschaftssteuererklärung, als auch die verschiedenen gemeinsamen Einkommenssteuererklärungen unserer Mandantin und deren verstorbenen Ehemanns berichtigt. Im Ergebnis musste die Mandantin die bisher nicht entrichteten Steuern nachbezahlen. Eine Bestrafung erfolgte nicht.
Unser Mandant unterhält im Ausland verschiedene Konten. Die daraus erzielten Kapitalerträge wurden bisher in der Steuererklärung nicht angegeben. Wir wurden in diesem Zusammenhang mit der Erstellung einer