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Manipulationsverdacht bei Bewirtungsbelegen ausgeräumt

BewirtungsbelegeUnserem Mandanten wurde vorgeworfen, private Bewirtungsbelege als Betriebsaufwand angegeben und dadurch eine Steuerhinterziehung begangen zu haben. Hintergrund waren für die Branche unseres Mandanten in Art und Umfang untypische Bewirtungen von Kunden. Gemeinsam mit dem Steuerberater unseres Mandanten konnten wir das Finanzamt von der Richtigkeit der Ansätze überzeugen. Das Steuerstrafverfahren wurde eingestellt.

Ausgangspunkt war eine Betriebsprüfung im Unternehmen unseres Mandanten. Die Betriebsprüferin war der Ansicht, dass die Bewertungsbelege in einer Vielzahl private Anlässe betreffen würden. Sie leitete noch im Rahmen der Betriebsprüfung ein Strafverfahren gegen unseren Mandanten ein.

Anschließend nahm der Mandant Kontakt zu unserer Kanzlei auf. Wir haben den tatsächlichen Sachverhalt umfassend mit unserem Mandanten aufgearbeitet. Außerdem haben wir Akteneinsicht genommen. In einer anschließenden mündlichen und schriftlichen Korrespondenz mit der Steuerfahndung gelang es uns, diese davon zu überzeugen, dass die eigentlich branchenuntypischen Bewirtungsaufwendungen tatsächlich unternehmerisch veranlasst waren und somit keine Steuerhinterziehung darstellen. Das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wurde eingestellt. Die Betriebsprüfung führte in diesem Zusammenhang ebenfalls zu keinem Mehrergebnis.

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