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Vorwurf der Einfuhr-Umsatzsteuerhinterziehung widerlegt

Einfuhr-UmsatzsteuerDie Bußgeld- und Strafsachenstelle warf unserem Mandanten die Hinterziehung von Umsatzsteuer aus grenzüberschreitender Warenlieferungen innerhalb der EU vor. Unser Mandant hatte über mehr als 10 Jahre für eine Vielzahl von Kunden Fertigbauteile aus dem EU-Ausland nach Deutschland importiert. Das Finanzamt warf ihm vor, die Einfuhrumsatzsteuer in sechsstelliger Höhe hinterzogen zu haben. Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens wurde Anklage erhoben. Anschließend hat uns der Mandant mandatiert. In der Hauptverhandlung gelang uns der Nachweis, dass unser Mandant seinen steuerlichen Verpflichtungen nachkam. Der Mandant wurde nicht bestraft. 

 

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