Nachdem unser Mandant in einem großen Steuerstrafverfahren wegen einer Steuerhinterziehung in zweistelliger Millionenhöhe vom Landgericht Berlin, große Strafkammer, zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, haben wir beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision eingelegt. Mit der Revison war die böhm anwaltskanzlei erfolgreich. Der BGH hat das Urteil des Landgerichts umfassend aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Gegenstand des Steuerstrafverfahrens ist die Hinterziehung von Umsatzsteuer im Rahmen eines großen Umsatzsteuerkarussells. Unser Mandant war mit seinem Unternehmen in verschiedene Lieferketten eingebunden, ohne die Konsequenzen richtig zu überblicken. Im Ergebnis verurteilte ihn das Landgericht Berlin zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren.
Wir hatten für unseren Mandanten Revision beim BGH mit einer umfangreichen Begründung eingelegt. Nach Prüfung des Falls stellte der BGH fest, dass das Urteil des LG Berlin nicht den höchstrichterlichen Anforderungen genügt. Der BGH hob das Urteil auf.
BGH, Beschluss vom 07.02.2019, 1 StR 484/18