Gegen unseren Mandanten wurde ein Steuerstrafverfahren im Zusammenhang mit unberechtigt geltend gemachten Fahrtkosten eingeleitet. Er wurde beschuldigt, Einkommensteuer hinterzogen zu haben. Hintergrund waren Fahrtkosten, die unser Mandant zwar in seiner Steuererklärung angegeben hatte, die aber tatsächlich nicht angefallen waren.
Nach Übernahme des Mandats und Einsicht in die Ermittlungsakte war recht schnell klar, dass eine Steuerhinterziehung vorliegt, welche eigentlich mit einer Geldstrafe zu ahnden wäre.
Wir nahmen nach Rücksprache mit unserem Mandanten kurzfristig Kontakt zum Finanzamt auf. Dort konnten wir erreichen, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Zahlung der verkürzten Steuern und einer geringen Geldauflage eingestellt wurde. Wesentlicher Vorteil für unseren Mandanten war dabei, dass er nicht (vor-) bestraft ist und kein Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis erfolgt ist.