Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat damit begonnen, Daten ausländischer Bürger im Schweizerischen Bundesblatt zu veröffentlichen. Neben Namen und Nationalität wird teilweise auch das Geburtsdatum aufgeführt. Das Schweizerische Bundesblatt ist online abrufbar. Ausgangspunkt der Veröffentlichung sind Amtshilfeverfahren, welche von ausländischen (Steuer-) Behörden, darunter auch Deutschland, angestoßen wurden. Einzelne Schlussverfügungen der ESTV im Bereich der Amtshilfe werden sodann mit Rechtsbehelfsbelehrungen versehen veröffentlicht.
Diverse Trends
Am 29.10.2014 unterschrieben 50 Staaten zum Ende der Berlin Tax Conference die sogenannte "Berliner Erklärung", eine Vereinbarung zum automatischen internationalen Informationsaustausch. Dabei verpflichteten sich die Staaten dazu, ab September 2017 Daten zu Finanzkonten von Steuerpflichtigen, die in einem anderen Staat ansässig sind, an den betreffenden Staat zu übermitteln. Obwohl zu den Unterzeichnenden weder die Schweiz noch die USA gehören, stellt diese Vereinbarung eine bedeutende Entwicklung im internationalen Informationsaustausch dar und könnte dazu führen, dass das Bankgeheimnis bald Geschichte sein wird. Die Entdeckungsgefahr von Schwarzgeldkonten im Ausland wird sich hierdurch deutlich erhöhen. Sofern Kontodaten an die deutsche Steuerfahndung übermittelt und dadurch unversteuerte Konten von Steuerpflichtigen entdeckt werden, liegt ein Sperrgrund im Sinne des § 371 Abs. 2 AO vor, eine wirksame Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung ist dadurch ausgeschlossen.
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