Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat damit begonnen, Daten ausländischer Bürger im Schweizerischen Bundesblatt zu veröffentlichen. Neben Namen und Nationalität wird teilweise auch das Geburtsdatum aufgeführt. Das Schweizerische Bundesblatt ist online abrufbar. Ausgangspunkt der Veröffentlichung sind Amtshilfeverfahren, welche von ausländischen (Steuer-) Behörden, darunter auch Deutschland, angestoßen wurden. Einzelne Schlussverfügungen der ESTV im Bereich der Amtshilfe werden sodann mit Rechtsbehelfsbelehrungen versehen veröffentlicht.
Von der Veröffentlichung Betroffene sollten in jedem Fall schnell handeln. Neben der Einlegung einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in der Schweiz sollte ggf. auch geprüft werden, ob eine Selbstanzeige nach deutschem Recht noch möglich und sinnvoll ist. Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung, muss allerdings innerhalb einer Frist von 30 Tagen eingelegt werden.