Als Strafen bei Steuerhinterziehung kommen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe in Betracht. Die steuerlichen Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldbuße sanktioniert. Geld- und Freiheitsstrafen sowie Geldbußen werden immer für den jeweiligen Einzelfall individuell festgelegt. Ausgangspunkt ist dabei der jeweils im Gesetz vorgegebene Strafrahmen. Innerhalb dieses Strafrahmens erfolgt die individuelle Strafzumessung. Außerdem können unter bestimmten Voraussetzungen ggf. Nebenstrafen verhängt und ein Eintrag in das Bundeszentralregister ("polizeiliches Führungszeugnis") veranlasst werden. Es gibt also nicht "die" Strafe für Steuerhinterziehung, vielmehr muss für jeden Einzelfall der Steuerhinterziehung eine Strafe ermittelt werden.
Individuelle Strafe bei Steuerhinterziehung
Für Steuerhinterziehung existieren zwei grundlegende Bestrafungsmöglichkeiten:
- Geldstrafe
- Freiheitsstrafe
Beide Arten der Bestrafung können auch kombiniert werden.
Die Bestrafung wegen Steuerhinterziehung und deren behördliche Dokumentation erfolgt im (Steuer-) Strafrecht in mehreren Schritten:
Checkliste Strafe Steuerhinterziehung
- Ausgangspunkt der Ermittlung einer Strafe für ein Steuerdelikt ist der Strafrahmen. Er legt die Mindest- und Höchstgrenzen fest. Neben Geldstrafen in Abhängigkeit von den individuellen Vermögensverhältnissen des Betroffenen kommen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren pro Einzeltat in Betracht.
- Steht der Strafrahmen fest, bestimmt das Gericht das Strafmaß. Hier wird die konkrete Höhe der Strafe festgelegt. Dabei werden individuelle Gründe für eine Strafmilderung und -schärfung berücksichtigt.
- Die Strafzumessung erfolgt zunächst für jede einzelne Tat (s. Ziff. 1). Bei mehreren Taten, z.B. der Hinterziehung unterschiedlicher Steuerarten und/oder in mehreren Jahren erfolgt anschließend die Bildung einer Gesamtstrafe. Es kann sich so eine Gesamt-Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen von jeweils bis zu 30.000 EUR/TS oder eine Gesamt-Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren ergeben
- Außerdem können verschiedene Nebenverfahren und Folgen der Steuerhinterziehung relevant werden, z.B. ein zusätzliches Disziplinarverfahren bei Beamten.
- Nach Abschluss eines Strafverfahrens und der Rechtskraft des Urteils wird die Strafe in das Bundeszentralregister eingetragen. Zugleich kann die Strafe im polizeilichen Führungszeugnis aufgeführt werden.
Strafrahmen für Steuerhinterziehung
Im Falle von Steuerhinterziehung sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Die Höhe der hinterzogenen Steuern spielt dabei eine entscheidende Rolle für das konkrete Strafmaß. Nach dem Bundesgerichtshof (BGH) gelten folgende Rahmenbedingungen:
- Steuerhinterziehung bis zu 50.000 Euro: Geldstrafe
- Steuerhinterziehung über 50.000 Euro (besonders schwerer Fall): Freiheitsstrafe, i.d.R. mit Bewährung
- Steuerhinterziehung über 1 Million Euro: Freiheitsstrafe
Strafzumessung
Tagessätze
Falls eine Geldstrafe in Betracht kommt, wird diese anhand der Anzahl und Höhe der Tagessätze festgelegt. Die Höhe des Tagessatzes des Täters basiert auf seinem Nettoeinkommen. Hierbei wird vom Bruttomonatseinkommen ausgegangen und es werden verschiedene Positionen in Abzug gebracht.
Die Anzahl der Tagessätze hängt von der Schuld des Täters ab. Dabei ist die Höhe der hinterzogenen Steuern entscheidend.
In der Praxis haben sich teilweise sogenannte Strafmaßtabellen entwickelt. Diese Tabellen ermöglichen es, die Anzahl der Tagessätze für einen bestimmten hinterzogenen Betrag abzulesen. Strafmaßtabellen sind jedoch nicht verbindlich.
Strafmilderungsgründe und Strafverschärfungsgründe
Die Summe der hinterzogenen Steuern hat lediglich eine Indizwirkung. Daneben ist in jedem Einzelfall individuell zu prüfen, welche konkreten Strafmilderungsgründe und Strafverschärfungsgründe vorliegen.
Strafmilderungsgründe können u.a. auch dazu führen, dass eine Freiheitsstrafe vermieden wird.
Umgekehrt können Strafschärfungsgründe dazu führen, dass eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung auch dann verhängt wird, wenn die vom BGH als Orientierung gegebenen Betragsgrenzen bei der Steuerhiunterzinterziehung nicht überschritten sind.
Gesamtstrafe
Eine Gesamtstrafe wird aus allen Einzelstrafen gebildet, die für verschiedene Straftaten verhängt werden. Bei Steuerhinterziehung können mehrere Straftaten vor allem in Bezug auf unterschiedliche Steuerarten und/oder unterschiedliche Veranlagungszeiträume begangen werden. So stellen etwa die Hinterziehung von Umsatzsteuer für das Jahr 01 und die Hinterziehung von Einkommensteuer für das Jahr 02 zwei unterschiedliche Steuerstraftaten dar. Jede dieser Straftaten kann zu einer eigenen Einzelstrafe führen. Die Gesamtstrafe wird aus diesen Einzelstrafen gebildet.
Die Bildung der Gesamtstrafe bei Steuerhinterziehung erfolgt nach dem Strafgesetzbuch (StGB). Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt. Das Gericht hat bei der Berechnung der Strafe einen gewissen Spielraum und kann die einzelnen Faktoren je nach den Umständen des Einzelfalls berücksichtigen.
Strategische Verteidigung:
Verjährung nutzen, Strafe vermeiden
Steuerhinterziehung kann zu vielfältigen Nachteilen führen. Unser Ziel ist es, diese Nachteile mit einer strategisch optimalen Verteidigung möglichst vollständig zu vermeiden oder jedenfalls spürbar zu reduzieren. Ein erfahrener Anwalt prüft alle Details der Steuerhinterziehung einschließlich einer möglichen Verjährung individuell. Anschließend arbeitet der Anwalt individuelle Lösungskonzepte aus und stimmt diese mit den Mandantinnen und Mandanten ab. Wir beraten und vertreten sowohl in Berlin, als auch online und bundesweit bei Konflikten mit allen Finanzämtern und Ermittlungsbehörden. In über 20 Jahren anwaltlicher Tätigkeit im Steuerstrafrecht konnten wir in einer Vielzahl von Fällen erfolgreich gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung verteidigen.