steuerdelikt.de

Expertenwissen Steuerstrafrecht.

 

Beobachtungen der Steuerfahndung

Nach § 208 Abs. 1 Nr. 3 Abgabenordnung (AO) gehört zu den Aufgaben der Steuerfahndung u.a. auch die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle. Hierzu führt die Steuerfandung u.a. Beobachtungen durch, welche durchaus sehr systematisch und strukturiert erfolgen können. Eine Vielzahl von Lebensbereichen ist davon betroffen. Insbesondere werden solche Bereiche sehr genau beobachtet, von denen die Finanzämter eine gesteigerte Eignung zur Begehung von Steuerstraftaten kennen oder vermuten. 

Typische Methoden bei der Beobachtung steuerrelevanter Sachverhalte durch die Steuerfahndung und anderer Beteiligter der Finanzverwaltung sind etwa:

Ähnliche Beiträge

 

* Durch den Klick auf einen Link mit * unterstützten Sie unsere Arbeit. Wir bekommen dann ggf. eine geringe Vergütung. Empfehlungen erfolgen allerdings immer unabhängig und alleine inhaltsbezogen.

Unverbindliche Anfrage Steuerstrafrecht

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Steuerstrafrecht, Selbstanzeige, Steuerstrafverfahren etc. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860