Gegenstand steuerstrafrechtlicher Ermittlungen ist eine umfassende Auswertung aller einschlägiger Informationen durch BuStra und Steuerfahndung. Entsprechende Informationen können zunächst durch diejenigen Aktivitäten erlangt werden, welche den Anfangsverdacht begründen. Daneben können entsprechende Informationen auch durch die weiteren Ermittlungsmaßnahmen, wie z.B. die Durchsuchung beim Beschuldigten oder Dritten erlangt werden.
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