Durch einen Mittelherkunftsnachweis erläutert der Steuerpflichtige gegenüber dem (Veranlagungs-) Finanzamt, woher die finanziellen Mittel für bestimmte Ausgaben bzw. Anschaffungen stammen. Der Mittelherkunftsnachweis wird vom Finanzamt regelmäßig im Besteuerungsverfahren angefordert, wenn Sachverhalte unklar sind. Der Steuerpflichtige ist insoweit vor allem gem. § 90 der Abgabenordnung (AO) zur Mitwirkung verpflichtet. Problematisch kann ein Mittelherkunftsnachweis im Steuerrecht dann sein, wenn durch die entsprechende Mitwirkung des Steuerpflichtigen ein Steuerdelikt offengelegt werden würde. Hier sind die Reaktionen genaustens abzuwägen. Weitere Einzelheiten zum Mittelherkunftsnachweis
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