Das Internet ist bekanntermaßen kein rechtsfreier Raum. Es ist auch kein steuerrechtsfreier Raum und ebenfalls kein steuerstrafrechtsfreier Raum. Die Steuerfahndung beobachtet die für steuerlich relevante Sachverhalte einschlägigen Websites mehr oder weniger genau. Dabei setzt sie auch spezielle Software ein, die ihr die automatisierte Überwachung ermöglicht.
Der gesamte Bereich des E-Commerce (z. B. Auktionsplattformen, Verkaufsportale, Autobörsen, etc.) ist auch für die Steuerfahndung zugänglich. Sie kann beobachten, wer hier in welchem Umfang welche Geschäfte tätigt und daraus die für sie steuerlich relevanten Konsequenzen ziehen. Dadurch bestehen für die Steuerfahndung gute und einfach zu handhabende Möglichkeiten, Schwarzgeld bzw. Steuerstraftaten zu entdecken.
Beispielsweise kann sich niemand hinter einer Anmeldung als privater Verkäufer auf eBay verstecken, wenn er in sehr großem Umfang immer wieder gleichartige Güter verkauft. Dieses Verhalten hat zur Konsequenz, dass entsprechende Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuerpflichten bestehen können. Gibt der "Privatverkäufer" keine entsprechenden Steuererklärungen ab, kann dies zu einer Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung führen. Für die Steuerfahndung ist es relativ einfach möglich, die entsprechenden Transaktionen online zu beobachten und auch Gerichtsfest zu dokumentieren. Im Ergebnis muss der Betroffene damit rechnen, dass er früher oder später Beschuldigter in einem gegen ihn geführten Steuerstrafverfahren sein wird.
Betroffene sollten sich auch nicht darauf verlassen, dass sie lediglich hinter einer anonymen Identität im Internet auftreten. Die Steuerfahndung kann und wird bei Bedarf von den Plattformbetreibern oder anderen Informationsträgern die entsprechenden Einkünfte einholen, wer z. B. hinter einem eBay-Nutzernamen sich tatsächlich verbirgt.
Der im anschließenden Steuerstrafverfahren zu führende Nachweis von Art und Umfang der Steuerhinterziehung ist für die Steuerfahndung gerade in den Internetfällen recht einfach zu führen. Sie können regelmäßig auf eine gute Dokumentation zumindest durch die Auktionshäuser, Plattformbetreiber oder ähnliche Anbieter zurück greifen. Dort sind über längere Zeiträume nahezu alle Verkäufe optimal dokumentiert. Für die Steuerfahndung stellt es sich lediglich noch als Rechenaufgabe dar, die Höhe der hinterzogenen Steuern und die hierauf zu entrichteten Hinterziehungszinsen zu berechnen.