- Steuerhinterziehung kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden. Schwere Fälle können bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe zur Folge haben.
- Ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung liegt bei Hinterziehung von mehr als 50.000 EUR vor.
- Eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung droht bei hinterzogenen Beträgen über 1 Mio. EUR.
- Die Höhe der hinterzogenen Steuern beeinflusst das Strafmaß.
- Die Geldstrafe basieren auf dem Nettoeinkommen und wird in Tagessätzen berechnet. Ein Tagessatz entspricht in etwa 1/30 eines Nettomonatsgehalts.
- Die Anzahl der Tagessätze hängt von Schuld des Täters, insbesondere von der Summe der hinterzogenen Steuern ab.
- Es existieren Strafmilderungsgründe (z.B. Tat nicht aus Eigennutz, Krankheit, steuerliche Unerfahrenheit, Geständnis, etc.) und Strafschärfungsgründe (z.B. Steuerhinterziehung zur persönlichen Bereicherung, gewerbsmäßige Hinterziehung, Unternehmensstrukturen, etc.)
- Geschuldete Steuern müssen zusätzlich zur Strafe zurückgezahlt werden und unterliegen zusätzlich Hinterziehungszinsen.
- Eine Selbstanzeige oder die erfolgreiche Verteidigung können zur Straffreiheit führen oder ein geringeres Strafmaß erzielen.
Experten-Tipp: Steuerhinterziehung und Strafe immer für den konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung aller Besonderheiten individuell bestimmen. Strafrahmen, Strafzumessungskriterien und Strafmaßtabellen geben nur allgemeine Orientierungsmöglichkeiten. Bei der Bestimmung der Steuerhinterziehungs-Strafe bestehen in der Praxis häufig nicht unerhebliche Spielräume, welche zugunsten der Betroffenen genutzt werden können.