steuerdelikt.de

Expertenwissen Steuerstrafrecht.

 
Datenübermittlung

Airbnb-Daten sollen noch im September verteilt werden

Nachdem die Steuerfahndung Hamburg Daten von Airbnb erhalten hat (s. Blogpost vom 02.09.2020), sollen die Daten von Hamburg aus nun kurzfristig deutschlandweit an die jeweils zuständigen Finanzämter verteilt werden. Das Handelsblatt berichtet, dass die Weitergabe noch im September erfolgen soll. Für eine etwaige Selbstanzeige ist deshalb nun Eile geboten. Sobald die zuständigen Finanzämter die Airbnb Daten erhalten und abgeglichen haben, droht die Tatentdeckung. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist dann nicht mehr möglich.

Ähnliche Beiträge

 

Unverbindliche Anfrage Steuerstrafrecht

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Steuerstrafrecht, Selbstanzeige, Steuerstrafverfahren etc. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860