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Trends Steuerstrafrecht

Einnahmen Selbstanzeige

Rund 68 Mio. EUR aus ausgewählten Selbstanzeigen in 2016 für Berlin

Selbstanzeigen im Zusammenhang mit besonderen Geldanlagen ein. Insgesamt wurden im Zusammenhang mit Geldanlagen in der Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein im Jahr 2016 154 Selbstanzeigen erstattet (Quelle: Senatsverwaltung für Finanzen, Auskunft v. 25.01.2017, Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 18/10 266).

Berlin beteiligte sich auch 2016 an Kauf von Steuer-CD

Steuer-CD SelbstanzeigeDas Land Berlin hat sich in 2016 am Kauf von Steuersünder-Dateien / Steuer-CD beteiligt. Die Kosten teilte sich das Land Berlin mit dem Bund und anderen Bundesländern. Die Kosten für Berlin betrugen dabei gerade einmal 23.000 EUR. Dem gegenüber stehen Mehreinnahmen aus Selbstanzeigen von rund 68.000.000 EUR (Quelle: Senantsverwaltung für Finanzen, Auskunft v. 25.01.2017, Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 18 / 10 266). Weiterer Mehreinnahmen aus der Auswertung der Dateien im Rahmen von Maßnahmen der Steuerfahndung dürften hinzu kommen.

Vier neue Steuer-CDs in 2015 für Berlin

Berlin und seine Steuerfahndung bleibt weiter aktiv. Im Jahr 2015 beteiligte sich das Land Berlin am Ankauf von vier neuen Steuer-CDs bzw. Steuer-Dateien. Insgesamt wurden hierfür von Bund und allen Bundesländern 10,5 Mio. EUR aufgewendet. Der Berliner Anteil an den Kosten lag bei rund 267.000 EUR (Quelle: Senantsverwaltung für Finanzen, Auskunft v. 16.01.2016, Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 17/17 694 ). Betrachtet man die Mehreinnahmen durch Selbstanzeigen in 2015 in Höhe von rund 91 Mio. EUR alleine für Berlin, war der Ankauf wirtschaftlich durchaus lukrativ. 

Automatischer Informationsaustausch kommt

Der weltweite automatische Informationsaustausch in Steuersachen nach dem OECD Standard ist bereits seit einigen Monaten beschlossen. Die Vorbereitungen zur Umsetzung laufen auf Hochtouren. Es ist damit zu rechnen, dass ab 2017 Steuerinformationen umfassend automatisiert ausgetauscht werden. Der Informationsaustausch betrifft jeweils das Vorjahr. Somit werden in 2017 Daten für den Veranlagungszeitraum 2016 ausgetauscht. Für derzeit noch nicht deklarierte Konten und weitere steuerlich relevante Auslandsvermögen besteht somit dringender Handlungsbedarf. 

Schweiz veröffentlicht Daten ausländischer Bürger

Schweiz Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat damit begonnen, Daten ausländischer Bürger im Schweizerischen Bundesblatt zu veröffentlichen. Neben Namen und Nationalität wird teilweise auch das Geburtsdatum aufgeführt. Das Schweizerische Bundesblatt ist online abrufbar. Ausgangspunkt der Veröffentlichung sind Amtshilfeverfahren, welche von ausländischen (Steuer-) Behörden, darunter auch Deutschland, angestoßen wurden. Einzelne Schlussverfügungen der ESTV im Bereich der Amtshilfe werden sodann mit Rechtsbehelfsbelehrungen versehen veröffentlicht.

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