Der Ankauf von sogenannten „Steuerdaten-CD's“ hat in den letzten Jahren oft zu einer intensiveren Berichterstattung über Steuerhinterziehung geführt. Kontrovers diskutiert wird dabei u.a. die Frage, inwiefern der Ankauf illegal erwobener Daten rechtstaatlichen Erwägungen entgegensteht. Im Moment geht die Auffassung der Rechtsprechung dahin, dass einen solche Ankauf als noch im Rahmen der rechtsstaatlichen Möglichkeiten zu erachten ist (BVerfG v. 9.11.2010, 2 BvR 2101/09), wobei aufgrund dieser Entscheidungen wohl keine pauschalen Aussagen getroffen werden können.
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Bei Schwarzgeld handelt es sich um unversteuerte Gelder. Die Erscheinungsformen und damit auch die Entdeckungsmöglichkeiten der Steuerfahndung sind vielfältig. Der Steuerfahndung und den sonstigen Stellen der Finanzverwaltung steht ein umfangreiches Instrumentarium zur Verfügung, um Schwarzgeld zu entdecken. Zunächst kann das Finanzamt Kenntnis von etwaigen Steuerdelikten durch (anonyme) Anzeigen oder durch Informationen des Betroffenen selbst erhalten. Daneben stellt die Steuerfahndung auch eigene Ermittlungen an und tauscht Informationen national und international mit verschiedenen Behörden und anderen Stellen aus. Schließlich existieren mehr oder weniger komplexe mathematisch-statistische Methoden zur Ermittlung unbekannter Steuerfälle. Viele der Methoden der Steuerfahndung sind von der Rechtsprechung anerkannt und können insoweit in Steuer- und Steuerstrafverfahren verwendet werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich grundsätzlich zum Strafmaß bei