Das Jahr 2015 beginnt mit schlechten Nachrichten für Selbstanzeigenwillige. Aufgrund einer Gesetzesänderung, die zum 01. Januar 2015 in Kraft trat, wird es zukünftig nicht nur schwieriger durch eine Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen, es wird auch deutlich teurer. Damit die Selbstanzeige trotzdem gelingt, haben wir für Sie die wichtigsten Änderungen nachfolgend zusammengefasst.
Anfrage Steuerstrafrecht
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Die aktuell vermehrt auftauchenden Steuer-CDs beinhalten in der Regel Daten über Auslandskonten, z. B. in der Schweiz und in Luxemburg und deren Kontoinhaber. Auf Grund dieser Daten leiten die Steuerfahndung und andere Strafverfolgungsbehörden häufig Steuerstrafverfahren ein. Diese Steuerstrafverfahren müssen nicht zwingend zu einer Verurteilung führen. Wie insbesondere auch die jüngere Entwicklung der Rechtsprechung und Stimmen der Literatur zeigen, können Betroffene in der Regel nicht alleine auf Grund von Steuer-CDs bestraft werden. Im Steuerverfahren, also für die Frage welche Steuern ggf. nachbezahlt werden müssen, gilt, dass oftmals eine Verjährung bereits nach vier Jahren und nicht wie in Fällen der Steuerhinterziehung erst nach 10 Jahren eintritt.
Der BGH lehnt zwischenzeitlich eine sogenannte Teilselbstanzeige ab.
In den besonders schweren Fällen des § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 - 5 der Abgabenordnung (AO), z.B. bei einer Steuerhinterziehung in großem Ausmaß, beträgt die Verjährungsfrist seit dem 25.12.2008 zehn Jahre, § 376 Abs. 1 AO. An der Verfassungsmäßigkeit dieser verlängerten Verjährungsregelung bestehen Bedenken.