Steuerhinterziehung
Die Steuerhinterziehung ist das zentrale Delikte im Steuerstrafrecht. Die Steuerhinterziehung ist in § 370 Abgabenordnung (AO) geregelt und als Blankettnormen ausgestaltet. Deshalb müssen regelmäßig weitere Steuergesetze berücksichtigt werden. Das Steuerstrafrecht kombiniert insoweit Regelungen des Straf- und des Steuerrechts.
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Selbstanzeige
Die Selbstanzeige ist eine Besonderheit im Steuerstrafrecht. Betroffene können dadurch unter bestimmten Voraussetzungen trotz Steuerhinterziehung Straffreiheit erlangen. Die Selbstanzeige ist eine Erklärung, mit welcher eine Steuerhinterziehung gegenüber dem Finanzamt eingeräumt wird. Anschließend müssen die hinterzogenen Steuern fristgerecht nachgezahlt werden. Die Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige ist an strenge, im Einzelfall durchaus schwierige und komplexe Voraussetzungen geknüpft.
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Steuerstrafverfahren
Werden Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten von den Finanzämtern oder von Ermittlungsbehörden entdeckt, wird regelmäßig ein Steuerstrafverfahren durchgeführt. Dies gilt auch in den Fällen, in denen eine Selbstanzeige abgegeben wurde, um die Voraussetzungen einer wirksamen Selbstanzeige abschließend zu prüfen. Das Steuerstrafverfahrensrecht regelt als Bestandteil des Steuerstrafrechts den Ablauf der Ermittlungen und eines etwaigen gerichtlichen Verfahrens einschließlich der Möglichkeit verschiedener Rechtsmittel.
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Steuerfahndung
Die Steuerfahndung wird im Steuerstrafrecht insbesondere im Rahmen des steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens tätig und erforscht Steuerstraftaten wie z.B. die Steuerhinterziehung. Die Steuerfahndung hat u.a. die Möglichkeit (Haus-) Durchsuchungen surchzuführen, Gegenstände zu beschlagnahmen oder Zeugen und Beschuldliget zu vernehmen.
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Anwälte für Steuerstraf- und Steuerrecht
Professionelle Beratung und Vertretung im Steuerstrafrecht. Die böhm anwaltskanzlei. ist eine Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht mit Sitz in Berlin und seit über 20 Jahren im Steuerstrafrecht tätig. Wir sind bundesweit aktiv und beraten persönlich, telefonisch oder per Video. In einer Vielzahl von Fällen haben wir Mandanten erfolgreich im Steuerstrafrecht verteidigt. Allen unsere Aktivitäten liegen stets individuell entwickelte Verteidigungsstrategien zugrunde, welche wir auf höchstem fachlichem Niveau umsetzen, um unsere Mandanten idealerweise vom Vorwurf einer Steuerhinterziehung vollständig zu entlasten oder jedenfalls die Folgen insgesamt spürbar zu reduzieren. Durch Kompetenz, Erfahrung und Präzision gelingt dies in vielen Fällen.
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