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Fakten Steuerstraf- und Steuerrecht

Steuerstrafrecht kompakt

  • Im Steuerstrafrecht unterscheidet man Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten. 
  • Steuerstraftaten sind Taten, die nach den Steuergesetzen strafbar sind. Beispiele für Steuerstraftaten sind etwa
  • Steuerordnungswidrigkeiten werden mit Geldbußen sanktioniert. Beispiele für Steuerordnungswidrigkeiten sind etwa
  • Strafen für Steuerstraftaten können Geld- oder Freiheitsstrafen sein.
  • Die Höhe von Geldstrafen hängt insbesondere von der Höhe der Steuerhinterziehung ab.
  • Freiheitsstrafen betragen im Steuerstrafrecht bei der (einfachen) Steuerhinterziehung bis zu 5 Jahren. Bei besonders schweren Fällen können Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren verhängt werden.
  • Die Verjährungsfrist für Steuerstraftaten beträgt fünf Jahre. Bei besonders schweren Fällen kann die Verjährungsfrist auf zehn Jahre verlängert werden. Darüber hinaus sind im Steuerstrafrecht in bestimmten Konstellationen Verjährungsfristen von bis zu 37,5 Jahren möglich.
  • Eine Selbstanzeige kann bei Steuerhinterziehung strafbefreiend sein. Eine Selbstanzeige muss jedoch rechtzeitig und vollständig erfolgen und verschiedene weitere strenge Voraussetzungen erfüllen.
  • Eine Selbstanzeige ist nur bei Steuerhinterziehung möglich, nicht jedoch bei anderen Straftaten.
  • Das Steuerstrafverfahrensrecht als Bestandteil des Steuerstrafrechts regelt insbesondere, wann und wie Ermittlungen wegen Steuerstraftaten geführt werden und wie diese beendet werden. Dabei kommt der Steuerfahndung eine zentrale Rolle zu. 

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